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Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen - EBA führt Beratung über die Neuerungen fort

5/2011
25.03.2011

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) informierte am 25. März 2011 erneut zum Thema „Sicherheitsbescheinigung“. Eisenbahnverkehrsunternehmen benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb eine Sicherheitsbescheinigung nach neuen europäischen Regeln. Der Rahmen für die Information durch das EBA war diesmal eine Veranstaltung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Köln. 

EBA-Vizepräsident Ralf Schweinsberg informierte das anwesende Fachpublikum über die gesetzlichen Vorgaben und gab praktische Hinweise für deren Umsetzung. Gegenstand der Gespräche waren etwa die Bewertungskriterien für das Sicherheitsmanagementsystem, die mit der EU-Verordnung 1158/2010 europaweit verbindlich festgelegt sind. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen - etwa in Bezug auf die Nachweisführung - wurden umfassend erläutert.

EBA-Vizepräsident Ralf Schweinsberg: „Die Unternehmen müssen die Anforderungen aus der Sicherheitsrichtlinie nun umsetzen. Wir begleiten sie bei diesem Prozess gerne und stehen auch weiterhin für die Beratung zur Verfügung.“

In Deutschland haben mehr als 300 Unternehmen eine „neue“ Sicherheitsbescheinigung nach europäischen Vorgaben beantragt.

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