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Eisenbahn-Bundesamt (Link zur Startseite)


Fahrgastrechte

Eisenbahn-Bundesamt setzt die Fahrgastrechte durch 

Das EBA überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Fahrgastrechte im Interesse der Allgemeinheit.

Hält ein Eisenbahnunternehmen, ein Fahrkartenverkäufer, ein Bahnhofsbetreiber oder Reiseveranstalter die neuen Fahrgastrechte nicht ein, können Sie sich beim EBA beschweren. Das EBA leitet Ihre Beschwerde nötigenfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter. In der Regel empfiehlt es sich allerdings, sich als erstes an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main zu wenden. In den meisten Fällen wird Ihnen schon dort schnell und unbürokratisch geholfen.

Reisende warten auf einen Nahverkehrszug in Köln HbfBild © EBA (Mass)

Auf eine Beschwerde hin prüft das EBA den Sachverhalt, ob Ihre Beschwerde berechtigt ist. Das EBA geht davon aus, dass die Unternehmen im Regelfall der Empfehlung der Behörde folgen werden. Sollte das Unternehmen hierzu aber nicht bereit sein, kann das EBA im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens das jeweilige Unternehmen mit den Mitteln des Verwaltungsrechts hierzu zwingen.

Sie erreichen das Eisenbahn-Bundesamt schriftlich unter folgender Anschrift:

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Auch steht Ihnen das Bürgertelefon Fahrgastrechte Montag bis Freitag – außer an Feiertagen im Land NRW – von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung:

Telefon: 0228 / 30795 400
Telefax:  0228 / 30795 499

Bei der Einreichung von Beschwerden helfen Sie uns sehr, wenn Sie das hier bereitgestellte > Beschwerdeformular so weit wie Ihnen möglich ausfüllen und mit einer Kopie der Fahrkarte und eventuell weiterer relevanter Dokumente an obige Adresse schriftlich einsenden. Für die Prüfung Ihrer Beschwerde müssen wir leider um etwas Geduld bitten, da wir hierzu den betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen.

Ergänzend oder alternativ können Sie sich als Fahrgast an eine der > Schlichtungsstellen oder ein Gericht wenden.

Einen Überblick über Ihre Fahrgastrechte finden Sie in der Broschüre > "Das Eisenbahn-Bundesamt setzt Ihre Rechte als Fahrgast durch".

 

Zusatzinformationen

Bürger-Telefon für  Fahrgastrechte

Adresse

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße  6
53175 Bonn

Kontakt

Bürger-Hotline "Fahrgastrechte"
Telefon: 0228-30795-400
Fax: 0228-30795-499
E-Mail:  fahrgastrechte@eba.bund.de

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