EBA ordnet vorübergehende Außerbetriebnahme weiterer S-Bahn-Fahrzeuge an
06/2009
30.06.2009
Am 29.06.09 führte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) umfangreiche Kontrollen bei der S-Bahn Berlin GmbH durch. Dabei musste festgestellt werden, dass Zusicherungen der S-Bahn Berlin GmbH nur unzureichend eingehalten wurden. Die S-Bahn Berlin GmbH hatte sich bereits Mitte Mai 2009 gegenüber dem EBA verpflichtet, die Räder der S-Bahn Züge alle 7 Tage zu überprüfen.
Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz ordnete das EBA daraufhin an, dass umgehend alle Züge außer Betrieb zu nehmen sind, an denen die erforderlichen Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Nach erfolgter ordnungsgemäßer Prüfung können die betroffenen S-Bahn Züge wieder in den Betriebsdienst zurückkehren.
Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass die S-Bahn Berlin GmbH gesetzlich verpflichtet ist, die Sicherheit des Betriebs jederzeit zu gewährleisten. Es liegt jetzt in der Hand der S-Bahn Berlin GmbH schnellstmöglich für die Sicherheit zu sorgen.
Hintergrund:
Am 01.05.2009 kam es in Berlin-Kaulsdorf zu einem Unfall, bei dem ein Rad eines S-Bahn Zuges zerbrochen ist.
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