Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Europa

Das EBA in Europa

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen einheitlichen Eisenbahnraum zu schaffen und den Schienenverkehr in Europa zu stärken. Durch eine Harmonisierung des Rechts und der beim Eisenbahnverkehr anzuwendenden Vorschriften werden noch vorhandene unterschiedliche Vorgaben der Mitgliedstaaten überwunden. Durch Vereinheitlichung unterschiedlicher technischer Systeme im notwendigen Umfang soll nach und nach ein interoperables Schienennetz mit interoperablen Fahrzeugen in ganz Europa möglich werden. Gleichzeitig soll ein einheitlicher Eisenbahnmarkt geschaffen werden, zu dem jeder zu gleichen Bedingungen Zugang erhält und in dem sowohl der Wettbewerb der Eisenbahnen untereinander als auch die Position der Eisenbahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern gestärkt wird.

Viele der in Deutschland geltenden Rechtsgrundlagen für das Eisenbahnwesen gründen daher auf dem Recht der Europäischen Union. Sofern es sich dabei nicht um EU-Verordnungen handelt, ist dieses EU-Recht oft nicht unmittelbar anwendbar. Vielmehr finden dann die europäischen Regelungen zum Eisenbahnwesen über das nationale Gesetzgebungsverfahren Eingang in die deutschen Gesetze. Das EBA unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) dabei, europäische Gesetzesinitiativen in nationales Recht umzusetzen.

Europa-Flagge vor dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel Europa-Flagge vor dem Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel. Quelle: jorisvo / stock.adobe.com

Ein wichtiger Schritt zur Realisierung eines einheitlichen Europäischen Eisenbahnraums war die Gründung der Europäischen Eisenbahnagentur (European Railway Agency, ERA) in Valenciennes / Lille im Jahr 2004. Die heutige Eisenbahnagentur der Europäischen Union (European Union Agency for Railways) erarbeitet in zahlreichen Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Spezialisten aus den nationalen Eisenbahnbehörden und aus den europäischen Verbänden des Eisenbahnsektors Vorschläge neuer oder zu ändernder europäischer Regelungen. Dazu zählen zum Beispiel so genannte Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI). Diese TSI enthalten sowohl die Anforderungen als auch die Prüfverfahren für Interoperabilitätskomponenten und Teilsysteme.

Lenkungskreis Interoperabilität und Sicherheit

Die ERA richtet Empfehlungen für neue oder zu ändernde europäische Rechtsetzungsakte an die Europäische Kommission. Die Kommission kann in der Folge entsprechende Rechtsakte erlassen, zumeist als Durchführungsverordnung oder delegierte Verordnung. Je nach Art des Rechtsakts erfolgt eine Beteiligung der Mitgliedstaaten über den Ausschuss der Vertreter der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission (Railway Interoperability and Safety Committee, RISC) oder der Expertengruppe zur technischen Säule des Vierten Eisenbahnpakets. Die Abstimmung der deutschen Position erfolgt über den Lenkungskreis Interoperabilität und Sicherheit. Der Lenkungskreis besteht aus Vertretern des BMDV, der Bundesländer, des EBA, der Benannten Stellen Interoperabilität, der deutschen Bahnindustrie, der deutschen Bahnen, der Güterwagenhalter und der Gewerkschaften. Das EBA hat die Funktion der Geschäftsführung dieses Lenkungskreises inne.

Der Lenkungskreis bündelt und koordiniert deutsche Interessen, etwa wenn die ERA Entwürfe für gesamteuropäische Regelungen erstellt. In den Arbeitsgruppen des Lenkungskreises werden fachspezifische Themen national diskutiert und Stellungnahmen zur europäischen Gesetzgebung erarbeitet, die in die Arbeitsgruppen der ERA und die Gremien der Europäischen Union eingebracht werden.

Die technische Säule des sogenannten 4. Eisenbahnpaketes, bestehend aus der Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union, der Richtlinie (EU) 2016/798 über Eisenbahnsicherheit und der Verordnung (EU) 2016/796 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union, ist in Deutschland seit dem 16. Juni 2020 anzuwenden. Seither arbeitet das EBA bei der Erteilung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und der Erteilung von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen noch intensiver als zuvor mit der ERA zusammen. Mit dem 4. Eisenbahnpaket erhielt die ERA selbst die Befugnis, Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und einheitliche Sicherheitsbescheinigungen zu erteilen. Bei grenzüberschreitenden Genehmigungen und Bescheinigungen ist die ERA immer zuständige Behörde; das EBA arbeitet ggf. in Form der Prüfung des nationalen Teils im Verfahren mit. Vor Durchführung einer Ausschreibung über streckenseitige ERTMS-Ausrüstung erfolgt zudem auch eine Vorprüfung dieser Projekte durch die ERA. Zur Regelung der Zusammenarbeit haben ERA und EBA eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.