Thema: In eigener Sache
Korruptionsprävention im Eisenbahn-Bundesamt
Korruptionsprävention umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Korruptionsfälle zu vermeiden und ihnen vorzubeugen.
Die Bundesregierung hat mit der Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung den Beschäftigten der Bundesverwaltung eine Richtschnur für ein integres und transparentes Handeln an die Hand gegeben und verbindliche Vorgaben zur Korruptionsprävention gemacht. Diese werden im EBA umgesetzt. Die Behörde hat Präventivmaßnahmen eingeführt und prüft deren Wirksamkeit regelmäßig. Alle Beschäftigten werden zum Thema Korruptionsprävention geschult. Es gibt eine Ansprechpersonen für Korruptionsprävention, die für die Beschäftigten und die Dienststellenleitung sowie für Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Korruptionsprävention zur Verfügung steht und Hinweise auf einen möglichen Korruptionsverdacht entgegennimmt.
Annahme von Geschenken
Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes dürfen grundsätzlich keine Belohnungen und Geschenke annehmen. Die Annahme von Geschenken, auch wenn sie einen geringen Wert darstellen, ist immer mit einer Anzeigepflicht verbunden bzw. genehmigungspflichtig.
Um auch nur den Anschein einer Verhaltensweise zu vermeiden, die ein schlechtes Licht auf die Beschäftigten des EBA werfen könnte, bitten wir, von Aufmerksamkeiten und Geschenken grundsätzlich abzusehen.
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