Thema: In eigener Sache
Landeseisenbahnaufsicht
In vielen Fällen machen die Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch, die Aufsicht über nichtbundeseigene Eisenbahnen an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu übertragen.
Das EBA ist die Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen in Deutschland und die zuständige Aufsichtsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie für die Eisenbahnunternehmen, die zwar nicht in Bundesbesitz sind, aber einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Der Aufsicht durch das EBA unterliegen somit mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland.
Nichtbundeseigene Eisenbahnen, die keiner Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen, werden hingegen von den Ländern beaufsichtigt. Der Gesetzgeber hat den Ländern allerdings die Möglichkeit eingeräumt, die Eisenbahnaufsicht und auch die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen ganz oder teilweise dem EBA zu übertragen. Von dieser Möglichkeit haben elf Länder Gebrauch gemacht. Welche Aufgaben in welchem Umfang das EBA für das jeweilige Bundesland wahrnimmt, ist dabei Bestandteil vertraglicher Regelungen zwischen Land und EBA.
Im operativen Teil ist die Landeseisenbahnaufsicht (LEA) bei den Außenstellen des EBA angesiedelt, Grundsatzfragen und Fragen der Vertragsgestaltung und –pflege sind Aufgabe der Zentrale in Bonn. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fungiert das EBA auch als Verwaltungshelfer bei der Beaufsichtigung der Straßenbahnen.
Kontakt zur Landeseisenbahnaufsicht
Das EBA hat für die LEA je Bundesland eigene Ansprechpartner. Im folgenden finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.
Hinweis: Die Landeseisenbahnaufsicht ist nicht zuständig für Bahnen des DB-Konzerns oder Unternehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Diese wenden sich bitte an ihre Ansprechpartner im Eisenbahn-Bundesamt. Die Adress- und Kontaktdaten der EBA-Zentrale und der Außenstellen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Bei Fragen zu Ihren Fahrgastrechten hilft Ihnen die Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte weiter. Das Bürgertelefon Fahrgastrechte steht Ihnen – außer an Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen – von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung: +49 228 30795-400. Weitere Informationen finden Sie unter Themen / Fahrgastrechte.
Baden-Württemberg
Bayern
Landeseisenbahnaufsicht Bayern
Eilgutstraße 2
90443 Nürnberg
oder
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Kontakt
Herr Endres: +49 89 54856-200
Herr Fuchs: +49 911 2493-272
sb2-mue-nrb@eba.bund.de
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Landeseisenbahnverwaltung Rheinland-Pfalz
Untermainkai 23-25
60329 Frankfurt (Main)
Kontakt
Frau Seeger: +49 69 238551-200
Herr Dezes: +49 681 38977-282
sbl2-ffm-sbr@eba.bund.de
Saarland
Landeseisenbahnaufsicht Saarland
Untermainkai 23-25
60329 Frankfurt (Main)
Kontakt
Frau Seeger:+49 69 238551-200
oder
Landeseisenbahnaufsicht Saarland
Grülingsstraße 4
66113 Saarbrücken
Kontakt
Herr Dezes: +49 681 38977-282
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Landeseisenbahnverwaltung Schleswig-Holstein
Schanzenstraße 80
20357 Hamburg
Kontakt
Herr Dr.-Ing. Bittner: +49 40 23908-211
Herr Lippmann: +49 40 23908-243
landeseisenbahnaufsicht-sh@eba.bund.de
Thüringen
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