Thema: In eigener Sache
Landeseisenbahnaufsicht
In vielen Fällen machen die Bundesländer von der Möglichkeit Gebrauch, die Aufsicht über Regionalbahnen an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu übertragen.
Das EBA ist die Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen in Deutschland und die zuständige Aufsichtsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie für die Eisenbahnunternehmen, die zwar nicht in Bundesbesitz sind, aber einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Der Aufsicht durch das EBA unterliegen somit mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland.
Eisenbahnen, die lediglich Regionalbahn sind oder die für ihren Eisenbahninfrastrukturbetrieb keiner Sicherheitsgenehmigung brauchen, werden hingegen in der Regel von den Ländern beaufsichtigt. Der Gesetzgeber hat den Ländern allerdings die Möglichkeit eingeräumt, die Eisenbahnaufsicht und auch die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen ganz oder teilweise dem EBA zu übertragen. Von dieser Möglichkeit haben elf Länder Gebrauch gemacht. Welche Aufgaben in welchem Umfang das EBA für das jeweilige Bundesland wahrnimmt, ist dabei Bestandteil vertraglicher Regelungen zwischen Land und EBA.
Im operativen Teil ist die Landeseisenbahnaufsicht (LEA) bei den Außenstellen des EBA angesiedelt, Grundsatzfragen und Fragen der Vertragsgestaltung und –pflege sind Aufgabe der Zentrale in Bonn. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fungiert das EBA auch als Verwaltungshelfer bei der Beaufsichtigung der Straßenbahnen.
Kontakt zur Landeseisenbahnaufsicht
Das EBA hat für die LEA je Bundesland eigene Ansprechpartner. Im folgenden finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten.
Hinweis: Die Landeseisenbahnaufsicht ist nicht zuständig für Bahnen des DB-Konzerns oder Unternehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Diese wenden sich bitte an ihre Ansprechpartner im Eisenbahn-Bundesamt. Die Adress- und Kontaktdaten der EBA-Zentrale und der Außenstellen finden Sie hier.
Baden-Württemberg
Landeseisenbahnaufsicht Baden-Württemberg
Südendstraße 44
76135 Karlsruhe
Kontakt
Herr Herschel: +49 721 1809-200
Herr Walzer: +49 721 1809-282
Herr Warscheid: +49 721 1809-271
landeseisenbahnaufsicht-kar-stg@eba.bund.de
Bayern
Landeseisenbahnaufsicht Bayern
Eilgutstraße 2
90443 Nürnberg
oder
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Kontakt
Herr Endres: +49 89 54856-200
Herr Köprülü: +49 911 2493-211
Herr Fuchs: +49 911 2493-272
sb2-mue-nrb@eba.bund.de
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbeauftragter für Eisenbahnaufsicht
Mecklenburg-Vorpommern
Pestalozzistraße 1
19053 Schwerin
Kontakt
Herr Müller: +49 385 7452-200
Herr Wischnat: +49 385 7452-283
landeseisenbahnaufsicht-mv@eba.bund.de
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Landeseisenbahnverwaltung Rheinland-Pfalz
Untermainkai 23-25
60329 Frankfurt (Main)
Kontakt
Frau Seeger: +49 69 238551-200
Herr Dezes: +49 681 38977-282
sbl2-ffm-sbr@eba.bund.de
Saarland
Landeseisenbahnaufsicht Saarland
Untermainkai 23-25
60329 Frankfurt (Main)
Kontakt
Frau Seeger:+49 69 238551-200
oder
Landeseisenbahnaufsicht Saarland
Grülingsstraße 4
66113 Saarbrücken
Kontakt
Herr Dezes: +49 681 38977-282
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Landesbeauftragter für Eisenbahnaufsicht
Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 5
06112 Halle
Kontakt
Herr Wehmann; +49 345 6783-200
Herr Stollberg: +49 345 6783-271
landeseisenbahnaufsicht-hal@eba.bund.de
Schleswig-Holstein
Thüringen
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