Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Recht

Allgemeinverfügungen

Eine Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Adressatenkreis richtet, siehe § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Demnach ist jede Allgemeinverfügung eine konkret-generelle Regelung, die einen bestimmten Einzelfall für eine unbestimmte Anzahl von Adressaten regelt.

Das EBA hat in der Vergangenheit einige Allgemeinverfügungen erlassen, die wichtige Regelungen zur Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebes enthalten. Diese können Sie der nachstehenden Liste entnehmen.

Allgemeinverfügungen des EBA