Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Recht

Rechtlicher Rahmen

Mit der Bahnreform 1994 wurden Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn rechtlich vereinigt und zur Deutsche Bahn AG umgewandelt. Diese Strukturreform wurde im Artikel 87e des Grundgesetzes verankert und mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz im Einzelnen ausgeführt. Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gegründet.

Der Gesetzgeber hat einen verlässlichen Rechtsrahmen für alle Beteiligten am Eisenbahnbetrieb geschaffen. Gleichzeitig wurde die Schieneninfrastruktur für einen fairen Wettbewerb der Eisenbahnen geöffnet. Daneben ist mit dem Regionalisierungsgesetz den Ländern die Verantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr übertragen worden.

Stempel und Stift Stempel und Stift. Quelle: benjaminec / Fotolia.com

Seither wurde das Eisenbahnrecht kontinuierlich fortentwickelt, um den Bedürfnissen des Eisenbahnmarktes gerecht zu werden. Motor der rechtlichen Entwicklung ist in zunehmendem Maße die fortschreitende Europäisierung und Liberalisierung des Schienenverkehrsmarktes. Die dazu notwendigen Veränderungen stammen im Wesentlichen aus der nationalen Umsetzung der sogenannten "Eisenbahnpakete“ der Europäischen Union: Europäische Gesetze regeln u.a. den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur, die Einrichtung von Regulierungsbehörden, die Harmonisierung der Genehmigungsverfahren für Eisenbahnunternehmen, die Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur, die Einführung eines gemeinsamen europäischen Sicherheitskonzeptes nebst Schaffung nationaler Sicherheitsbehörden und das Erfordernis einer Sicherheitsbescheinigung für alle Teilnehmer am Eisenbahnbetrieb. Mit den Interoperabilitätsrichtlinien hat die EU darüber hinaus einen rechtlichen Rahmen für eine Angleichung der technischen Systeme geschaffen.