Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Bahnbetrieb

Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb

Das EBA ist zuständige Aufsichtsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie für die nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung (SiBe) oder Sicherheitsgenehmigung (SiGe) bedürfen.

Die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen sind gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AEG verpflichtet, ihren Betrieb kontinuierlich sicher zu führen (sog. dynamische Betreiberverantwortung). Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nimmt die Aufsicht hinsichtlich der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der damit verbundenen Pflichten und Einhaltung der eisenbahnrechtlichen Vorschriften gemäß § 5 Abs. 1a, Abs. 1c und Abs. 1e Nr. 4 und Nr. 4a AEG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BEVVG wahr.

Im Rahmen der Aufsicht berücksichtigt das EBA die europäischen Vorgaben der „Gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Aufsicht“ VO (EU) 2018/761 (CSM Aufsicht). Als nationale Sicherheitsbehörde überwacht das EBA für den Bereich der SiBe- bzw. SiGe-pflichtigen Eisenbahnen, ob diese alle mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken beherrschen. Eisenbahnen, welche gemäß § 7a AEG einer Sicherheitsbescheinigung oder gemäß § 7 c AEG einer Sicherheitsgenehmigung bedürfen, haben dazu gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 AEG ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) gemäß den europäischen harmonisierten Anforderungen entsprechend des Anhang I bzw. II der VO (EU) 2018/762 einzurichten.

Darüber hinaus obliegt dem EBA die Aufsicht über Eisenbahnen des Bundes (EdB) und nicht SiBe-pflichtigen Eisenbahnen soweit sie auf dem übergeordneten Netz Eisenbahnbetrieb durchführen.

Die Aufsicht über den Eisenbahnbetrieb erfolgt systematisch in Form von Audits. Hierfür veröffentlicht das EBA jährlich Schwerpunktthemen.

In den Leitungs- und Betriebsführungsebenen der Eisenbahnen werden sogenannte Prozessaudits abgehalten, die üblicherweise jährlich stattfinden. Hierbei stehen die unternehmensinternen Verfahren und Prozesse des Sicherheitsmanagements und deren Schlüssigkeit im Vordergrund.

Regelmäßige, unangekündigte Überprüfungen der Produktionsmittel und des Betriebsablaufs während der unternehmerischen Geschäftstätigkeit ergänzen das Überwachungskonzept. Diese Produktaudits sind auf die sicherheitsrelevanten Merkmale von Fahrzeugen, Fahrweg und Personal sowie deren Zusammenwirken im geordneten Betriebsablauf ausgerichtet. Sie ermöglichen Rückschlüsse darauf, wie gesetzliche Vorschriften und allgemeine oder unternehmenseigene Regeln zur sicheren Durchführung von Fahrten im Rahmen des unternehmenseigenen Sicherheitsmanagementsystems eingehalten werden.

Zur Durchführung der Eisenbahnaufsicht hat das EBA gegenüber den Eisenbahnen gemäß § 5a Abs. 4 AEG besondere Befugnisse in Bezug auf das Betreten, Mitfahren oder die Einsichtnahme. Die Eisenbahnen sind gemäß § 5a Abs. 5 AEG verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Nachweise zu erbringen, Hilfsmittel zu stellen und Hilfsdienste zu leisten. Aufgrund der gesetzlichen Sicherheitsverantwortung der Eisenbahnen und Halter beschränkt sich die Aufsichtstätigkeit des EBA grundsätzlich auf Stichproben.

Das EBA steht im Austausch mit anderen Aufsichtsbehörden und Institutionen auf nationaler wie internationaler Ebene. Wichtige Erkenntnisse aus der behördlichen Überwachung werden etwa mit den Sicherheitsbehörden der EU- bzw. Nachbarstaaten ausgetauscht bzw. im jährlichen Sicherheitsbericht des EBA veröffentlicht.