Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Bahnbetrieb

Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen

Betriebsleiter für Eisenbahnen müssen zuverlässig sein und ihre fachliche Befähigung nachweisen. Dieser Nachweis ist in der Regel durch das Bestehen der Prüfung nach der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung (EBPV) zu erbringen. Zu einer Prüfung wird auf eigenen Antrag zugelassen, wer

  1. erfolgreich ein Studium des Bauingenieurwesens, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, einer diesen verwandten Ingenieurwissenschaft oder einer Ingenieurwissenschaft des Verkehrswesens abgeschlossen hat an

    • einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule,
    • einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder
    • einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule und
  2. mindestens drei Jahre bei Eisenbahnen als Ingenieur für den Bau oder den Betrieb der Eisenbahn tätig gewesen ist; Tätigkeiten bei anderen Stellen als Ingenieur in einem Fachbereich, zu dem in erheblichem Umfang die Planung, der Bau, der Betrieb oder die Überwachung spurgebundener Bahnen gehören; können bis zu einem Jahr angerechnet werden, oder
  3. mindestens drei Jahre als bestätigter Straßenbahn-Betriebsleiter tätig gewesen ist.

Bewerber, die noch nicht bei einer Eisenbahn beschäftigt sind, haben Ihren Zulassungsantrag an die Eisenbahnaufsichtsbehörde des Bundeslandes zu richten, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Ansonsten ist der Antrag an die jeweils für das Bahnunternehmen zuständige Eisenbahnaufsichtsbehörde zu richten.

Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen. Sie besteht aus einem umfangreichen schriftlichen und einem mündlichen Teil und umfasst insgesamt vier Fächer. Bestanden hat, wer in allen Fächern jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat; Wiederholungsprüfungen sind möglich. Zur bestandenen Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgestellt.

Die Prüfungsfragen orientieren sich inhaltlich und auch qualitativ an den Aufgaben eines Eisenbahnbetriebsleiters. Der Eisenbahnbetriebsleiter muss häufig komplexe, mehrschichtige Sachverhalte erfassen und problemorientierte Lösungen entwickeln. Ein wesentlicher Anteil der Prüfung ist daher auf den Bereich Transfer und Beurteilung ausgerichtet, die reine Wissensabfrage tritt bei der Prüfung in den Hintergrund

Vorbereitung und nächste Termine

Neben den Prüfungsterminen veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt regelmäßig Prüfungsfragen und -aufgaben, die bereits Thema in einer Prüfung waren und die Sie gerne als Übung bei der Vorbereitung auf eine Prüfung zum Eisenbahnbetriebsleiter verwenden können.

Termine der nächsten Eisenbahnbetriebsleiterprüfungen

Prüfung 2024

12.03.2024 (schriftlicher Teil), 18./19.06.2024 (mündlicher Teil)

Prüfung 2025

11.03.2025 (schriftlicher Teil), 24./25.06.2025 (mündlicher Teil)

Prüfung 2026

10.03.2026 (schriftlicher Teil), 23./24.06.2026 (mündlicher Teil)

Prüfung 2027

09.03.2027 (schriftlicher Teil), 22./23.06.2027 (mündlicher Teil)

Prüfung 2028

07.03.2028 (schriftlicher Teil), 20./21.06.2028 (mündlicher Teil)

Prüfung 2029

06.03.2029 (schriftlicher Teil), 19./20.06.2029 (mündlicher Teil)

Prüfung 2030

12.03.2030 (schriftlicher Teil), 18./19.06.2030 (mündlicher Teil)

Prüfung 2031

04.03.2031 (schriftlicher Teil), 17./18.06.2031 (mündlicher Teil)

Prüfungsfragen

Das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht regelmäßig die Prüfungsaufgaben der letzten schriftlichen Prüfungen, die Sie gerne als Übung bei der Vorbereitung auf eine Prüfung zum Eisenbahnbetriebsleiter verwenden können.

Betriebsanlagen

Technik der Betriebsanlagen

Prüfungsfragen zum Fach Technik der Betriebsanlagen

Fahrzeuge

Technik der Fahrzeuge

Prüfungsfragen zum Fach Technik der Fahrzeuge

Bahnbetrieb

Bahnbetrieb

Prüfungsfragen zum Fach Bahnbetrieb

Recht und Betriebswirtschaft

Recht und Betriebswirtschaft

Prüfungsschwerpunkte zum Thema Recht und Betriebswirtschaft


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