Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Bahnbetrieb

Infektionsschutz: Trinkwasser und Abwasser

Gemäß § 54b des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) im Bereich der Eisenbahnen des Bundes die zuständige Vollzugsbehörde zur Überwachung

  • der Wasserversorgungsanlagen in Schienenfahrzeugen sowie der Anlagen zu deren Befüllung und
  • der Abwasseranlagen in Schienenfahrzeugen sowie der Anlagen zu deren Entsorgung.

Einzelheiten der behördlichen Überwachung der o.g. Anlagen können Sie der "Verwaltungsvorschrift zur Wahrnehmung der behördlichen Aufsicht gemäß § 54b Infektionsschutzgesetz im Bereich der Eisenbahnen des Bundes - VV IfSG" und deren informativen Anhängen entnehmen.

Downloads

In der nachstehenden Liste können Sie folgende Unterlagen zu Ihrer Verwendung herunterladen:

  • Verwaltungsvorschrift IfSG und die dazugehörigen Anhänge I bis V,
  • Grundsatzbescheide des EBA zu den Themen durchzuführende Maßnahmen und Trinkwasserproben sowie zu Ermessensentscheidungen des EBA,
  • Formulare für die Inbetriebnahmeanzeige von Trinkwasser-Befüllungsanlagen, Abwasserentsorgungsanlagen sowie von Trink- und Abwasseranlagen in Schienenfahrzeugen.