Thema: Bahnbetrieb
Bahnbetrieb
Die Betreiberverantwortung der Eisenbahnunternehmen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen ist für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs von zentraler Bedeutung.
Sie ist in § 4 Absatz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verankert:
"Die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen... Eisenbahnen sind zudem verpflichtet, die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten."
Die Betreiberverantwortung der Eisenbahnunternehmen findet sich auch im europäischen Recht wieder.
Frankfurt (Main) Hauptbahnhof.
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Damit die Eisenbahnen in Deutschland ihrer gesetzlichen Verpflichtung entsprechen können, müssen sie ein funktionierendes Sicherheitsmanagement nachweisen bzw. besonders qualifiziertes Personal vorhalten, den sogenannten Betriebsleiter. Dieser ist für das Sicherheitsmanagement verantwortlich und genießt gegenüber der Geschäftsführung besondere gesetzlich verankerte Rechte, um die Sicherheitsbelange in Abwägung zu geschäftlichen Interessen zu wahren. Eisenbahnbetriebsleiter erhalten ihre Zulassung nach besonderer staatlicher Prüfung, ihre Bestellung bedarf der Bestätigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht als Sicherheitsbehörde die Einhaltung der Rechtsnormen. Es erteilt auf Antrag einer Eisenbahn die für die Teilnahme am Eisenbahnbetrieb erforderliche Sicherheitsbescheinigung und bestätigt -soweit erforderlich - die Bestellung der Eisenbahnbetriebsleiter. Das EBA ist auch zuständig für die Genehmigung bestimmter Ausnahmen zur Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) oder zur Eisenbahn-Signalordnung (ESO).