Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Konformitätsbewertung

Anerkennung von Benannten Stellen und Bestimmten Stellen

Diese Seite enthält Informationen zur Anerkennung von Benannten Stellen (BS) und Bestimmten Stellen (BSt) nach der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Anerkennungsverfahren

Mit Inkrafttreten der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) am 11.08.2018 wurde das Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge und Eisenbahninfrastruktur unter Berücksichtigung der einschlägigen europäischen Vorgaben neu organisiert. Die Prüfung der nach den einschlägigen TSI zu notifizierenden nationalen technischen Vorschriften obliegt in Deutschland seitdem den Bestimmten Stellen. Außerdem wurde der Markt für die Benannten Stellen geöffnet. Auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2016/797 i. V. m. den Empfehlungen des sektoralen Bewertungsschemas für die Anerkennung und Akkreditierung von BS der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für Eisenbahnen „Technical document MNB - Assessment scheme 000MRA1044 ver 2.0” vom 13.12.2022 hat das EBA ein Verfahren für die Anerkennung und Überwachung von Benannten und Bestimmten Stellen einschließlich der nachzuweisenden Anforderungen entwickelt.

Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie den Antrag auf Anerkennung zur Benannten Stelle / Bestimmten Stelle sowie die dem Antrag ergänzende Checkliste entnehmen Sie den folgenden Dokumenten.

Elektronische Antragstellung

Antragstellende reichen ihren Antrag auf Anerkennung als Benannte Stelle / Bestimmte Stelle elektronisch über den e-Service „Antrag auf Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ und Überwachung der Stelle“ bei der Anerkennungsstelle des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ein.

Zum e-Service "Antrag auf Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ und Überwachung der Stelle".

Register der Benannten Stellen

Eine vollständige Übersicht der in Europa anerkannten bzw. akkreditierten Benannten Stellen ist in der Datenbank der EU-Kommission zur Registrierung von Benannten Stellen (NANDO) verfügbar.

Zum Register der Benannten Stellen.

Die Übersicht der detaillierten Tätigkeitsgebiete aller in Deutschland anerkannten Benannten Stellen kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Register der Bestimmten Stellen

Eine vollständige Übersicht der in Deutschland anerkannten Bestimmten Stellen kann über folgenden Link heruntergeladen werden:

Meldevorlage für Bestimmte Stellen

Bestimmte Stellen unterliegen Meldepflichten gemäß § 37b Abs. 1 Satz 2 EIGV bzw. Art. 45 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 1 der RL (EU) 2016/797. Die Meldevorlage für die (Zwischen-)Prüfbescheinigungen kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: