Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Bewertungsstelle

Anerkennung von Unabhängigen Bewertungsstellen

Die Anerkennung von Unabhängigen Bewertungsstellen nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Anerkennungsverfahren

Dem EBA obliegt die Anerkennung von Unabhängigen Bewertungsstellen nach der CSM-Verordnung (EU) 402/2013. Auf Grundlage der einschlägigen europäischen Normen hat das EBA ein die Verordnung untersetzendes Verfahren für die Anerkennung und Überwachung von Unabhängigen Bewertungsstellen einschließlich der nachzuweisenden Anforderungen entwickelt.

Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie den Antrag auf Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle (UBS) und die den Antrag ergänzende Checkliste entnehmen Sie den folgenden Dokumenten.

Elektronische Antragstellung

Antragstellende reichen ihren Antrag auf Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle elektronisch über den e-Service "Antrag auf Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ und Überwachung der Stelle" bei der Anerkennungsstelle des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ein.

Antrag auf Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ und Überwachung der Stelle (e-Service)

Register der Unabhängigen Bewertungsstellen

Eine vollständige Übersicht der in Europa anerkannten bzw. akkreditierten Unabhängigen Bewertungsstellen ist in einer Datenbank der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (European Railway Agency Database of Interoperability and Safety, ERADIS) verfügbar.

Zum Register der Unabhängigen Bewertungsstellen