Thema: Bewertungsstelle
Anerkennung von Unabhängigen Bewertungsstellen
Die Anerkennung von Unabhängigen Bewertungsstellen nach der Durchführungsverordnung (EU) 402/2013 (CSM-VO) durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Anerkennungsverfahren
Dem EBA obliegt die Anerkennung von Unabhängigen Bewertungsstellen nach der CSM-VO. Auf Grundlage der einschlägigen europäischen Normen hat das EBA ein die Verordnung untersetzendes Verfahren für die Anerkennung und Überwachung von Unabhängigen Bewertungsstellen einschließlich der nachzuweisenden Anforderungen entwickelt.
Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie den Antrag auf Anerkennung zur Unabhängigen Bewertungsstelle (UBS) und die den Antrag ergänzenden Checklisten entnehmen Sie den folgenden Dokumenten.
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Elektronische Antragstellung
Antragsteller reichen ihren Antrag auf Anerkennung als Unabhängige Bewertungsstelle elektronisch über den e-Service "Antrag auf Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ und Überwachung der Stelle" bei der Anerkennungsstelle des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ein.
Antrag auf Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ und Überwachung der Stelle (e-Service)
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Register der Unabhängigen Bewertungsstellen
Eine vollständige Übersicht der in Europa anerkannten bzw. akkreditierten Unabhängigen Bewertungsstellen ist bei der European Railway Agency Database of Interoperability and Safety (ERADIS) verfügbar.
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