Thema: ECM-Zertifizierungsstelle
Anerkennung von ECM-Zertifizierungsstellen
Die Anerkennung von ECM-Zertifizierungsstellen (ECMZ) im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Anerkennungsverfahren
Mit Inkrafttreten der oben genannten Durchführungsverordnung am 16.06.2019 wurde das System für die Zertifizierung von für die Instandhaltung zuständigen Stellen einschließlich der in Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2016/798 beschriebenen Instandhaltungsfunktionen neu festgelegt. Es gilt für alle Fahrzeuge.
Auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 in Verbindung mit dem sektoralen Schema für die Akkreditierung und Anerkennung von ECM-Zertifizierungsstellen der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem sogenannten „Sectoral scheme for accreditation and recognition of ECM certification bodies under regulation (EU) 2019/779“, ERA 1172/002 V3.0, hat das EBA ein Verfahren für die Anerkennung und Überwachung von ECM-Zertifizierungsstellen einschließlich der nachzuweisenden Anforderungen entwickelt.
Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie den Antrag auf Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) und die den Antrag ergänzende Checkliste entnehmen Sie den folgenden Dokumenten.
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Elektronische Antragstellung
Antragsteller reichen ihren Antrag auf Anerkennung als ECM-Zertifizierungsstelle elektronisch über den e-Service „Antrag auf Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ und Überwachung der Stelle“ bei der Anerkennungsstelle des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) ein.
Zum Antrag auf Anerkennung als BS, BSt, UBS, ECMZ und Überwachung der Stelle (e-Service)
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Register der ECM-Zertifizierungsstellen
Eine vollständige Übersicht der in Europa anerkannten bzw. akkreditierten ECM-Zertifizierungsstellen ist bei der European Railway Agency Database of Interoperability and Safety (ERADIS) verfügbar.
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