Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Bahnbetrieb

Eisenbahnunternehmen

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) definiert Eisenbahnen als öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen / EIU) oder die Eisenbahnverkehrsdienste zur Beförderung von Gütern oder Personen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen / EVU). EVU müssen zudem die Traktion sicherstellen, was auch die Fahrzeughalter mit einschließt.

Öffentlicher Eisenbahnverkehr

Eisenbahnen dienen gemäß § 3 AEG dem öffentlichen Verkehr (öffentliche Eisenbahnen), wenn sie als

  • EVU gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden und jedermann sie nach ihrer Zweckbestimmung zur Personen- oder Güterbeförderung benutzen kann (öffentliche EVU),
  • EIU Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur gewähren müssen (öffentliche EIU),
  • Betreiber der Schienenwege Zugang zu ihren Schienenwegen gewähren müssen (öffentliche Betreiber der Schienenwege).

Alle anderen Eisenbahnen und Werksbahnen sind nichtöffentliche Eisenbahnen.

Aktive Eisenbahnunternehmen

Welche EVU haben in Deutschland eine Genehmigung zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsdiensten erhalten? Welche Unternehmen dürfen Verkehrsdienste im Güterverkehr erbringen, welche im Personenverkehr? Welche ausländischen EVU dürfen Verkehrsdienste in Deutschland erbringen?

Welches EIU betreibt welche Eisenbahnstrecken?

Wenn Sie an solchen Fragen interessiert sind, finden Sie hier die zugehörigen Antworten.

Eisenbahnverkehrsunternehmen

Aktive Eisenbahnverkehrsunternehmen

Eisenbahninfrastrukturunternehmen

Aktive Eisenbahninfrastrukturunternehmen