Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Recht

Tipps

Sie müssen dem Unternehmen nachweisen, dass die Voraussetzungen eines Anspruchs tatsächlich bestehen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Eisenbahnunternehmen informieren die betroffenen Fahrgäste darüber, wie sie eine Bestätigung dafür beantragen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oderausgefallen ist (Art. 20 Abs. 4 Verordnung (EU) Nr. 2021/782). Lassen Sie sich also beispielsweise vom Zugbegleiter, an der DB Information oder vom Reisezentrum eine Bestätigung ausstellen.

Sie können einen Zeugen nennen, der Ihre Angaben bestätigen kann: Kennen Sie jemanden im Zug, den Sie als Zeugen benennen können? Oder finden Sie im Zug jemanden, der Ihnen vertrauenswürdig erscheint? Hinweis: Tauschen Sie mit einem Mitreisenden die berufliche Visitenkarte. Sie beide haben dann einen Zeugen für den Sachverhalt, müssen aber nicht Ihre Privatadresse nennen.

Machen Sie – falls erforderlich – Beweisfotos. Diese sollten Sie selbst zeigen und Ihre Absicht belegen, den pünktlichen Zug zu benutzen. Geeignet sind Fotos von Ihnen vor der Anzeigetafel in der Bahnhofshalle oder auf dem Bahnsteig.

Die Deutsche Bahn AG und weitere, im Tarifverband der bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) zusammengeschlossenen Bahnunternehmen bieten ein Formular an, um Ansprüche leichter geltend machen zu können. Dieses Formular soll beim Zugpersonal, im Reisezentrum oder an der DB Information erhältlich sein.

Wenn Sie dieses Formular vollständig ausfüllen, sich eine Verspätung vom Personal bestätigen lassen und eine Originalfahrkarte (nicht Zeitfahrkarte) beilegen, können Sie sich Ihre Verspätungs-Entschädigung unmittelbar im Reisezentrum auszahlen lassen.

Selbstverständlich können Sie das Formular auch schriftlich an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main einsenden. Hinweis: Gemäß Art. 19 Abs. 8 Verordnung (EU) Nr. 2021/782 darf eine eventuelle Entschädigung nicht um Portokosten gekürzt werden. Sie dürfen das Formular unfrei einsenden (siehe unten).

Reisende, die ein Kundenkonto der Deutschen Bahn nutzen, können ihre Fahrgastrechte für Onlinefahrkarten auch über ihr Kundenkonto beantragen.

Sollten Sie den mit dem Fahrgastrechte-Formular ausgegebenen, adressierten und mit dem Aufdruck „Antwort“ versehenen Rückumschlag nutzen, können Sie diesen unfrei einsenden.

Die Benutzung eines Formulars erleichtert die Abwicklung. Sie sollten also das Formular auch dann benutzen, wenn Sie es nicht vollständig ausfüllen können.

Sollten Sie kein Formular zu Hand haben, können Sie Ihre Rechte auch in einem einfachen Schreiben geltend machen.