Thema: Recht
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Das Eisenbahn-Bundesamt setzt die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr durch. Grundlage ist die seit dem 07.06.2023 geltende VO (EU) 2021/782. Für Reisen vor diesem Datum gilt die VO (EG) 1371 /2007.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überwacht die Einhaltung der gesetzlich verankerten Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr. Die Fahrgastrechte beinhalten unter anderem Regelungen zum Beförderungsvertrag, zu Fahrpreisentschädigungen und –erstattungen bei Verspätungen, zum Umgang mit mobil eingeschränkten Personen und zur Reisendeninformation.
Hält ein Eisenbahnunternehmen, ein Fahrkartenverkäufer, ein Bahnhofsbetreiber oder Reiseveranstalter die Fahrgastrechte nicht ein, können Sie sich beim EBA beschweren. Das EBA leitet Ihre Beschwerde nötigenfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter. In der Regel empfiehlt es sich allerdings, sich als erstes an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main zu wenden. In den meisten Fällen wird Ihnen schon dort schnell und unbürokratisch geholfen.
Auf eine Beschwerde hin prüft das EBA zunächst den Sachverhalt. Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, um das Unternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen, damit Ihre Fahrgastrechte gewahrt bleiben (z.B. Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags).
Beschwerdeformular und Kontakt
Wenn Sie sich mit einer Beschwerde an das EBA wenden möchten, füllen Sie bitte das bereitgestellte Beschwerdeformular so weit wie möglich aus.
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Bürgertelefon Fahrgastrechte
Das Bürgertelefon Fahrgastrechte steht Ihnen – außer an Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen – von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
Bürgertelefon "Fahrgastrechte": +49 228 30795-400
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Weitere Informationen und Beschwerdemöglichkeiten
Ergänzend oder alternativ können Sie sich an eine der Schlichtungsstellen wenden. Unbeschadet dessen steht Ihnen der Weg zum Rechtsanwalt und zum Gericht offen.
Den vollständigen Text der europäischen Fahrgastrechteverordnung für den Eisenbahnverkehr (Verordnung (EU) 2021/782) und der Eisenbahnverkehrs-Verordnung haben wir für Sie untenstehend verlinkt.
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