Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Thema: Recht

Beschwerdeformular Busverkehr

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie als Busreisender eine Beschwerde haben, müssen Sie sich zunächst an Ihren Vertragspartner wenden. Sollte Ihr Anliegen bei dem betroffenen Unternehmen nicht in Ihrem Sinne gelöst werden und vermuten Sie einen Verstoß gegen Ihre Fahrgastrechte, können Sie die Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt richten.

Beschwerdeformular online

Wenn Sie sich mit einer Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt wenden möchten, füllen Sie hierfür bitte das auf dem Bundesportal bereitgestellte Online-Beschwerdeformular (direkter Link zum Formular) aus. Dabei können auch Anlagen hochgeladen werden.

Sollten Sie dieses Online-Formular nicht nutzen können, können Sie uns Ihre Beschwerde und die notwendigen Unterlagen (Kopie des Fahrscheins, Kopie des Schriftwechsels mit dem Beförderer und eventuell weitere relevante Dokumente oder Informationen) auch per Post an die Anschrift: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn oder auch elektronisch per E-Mail über durchsetzungsstelle@eba.bund.de zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Beschwerde etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da wir dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Überdies erreichen uns derzeit sehr viele Eingaben, so dass wir Sie zusätzlich um ein wenig Geduld bitten müssen.

Hinweise zum Datenschutz

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwendet das EBA ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde gemäß Art. 28 (3) der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 i. V. m. § 3 des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes. Eine Weitergabe oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zum Zwecke der Beschwerdebearbeitung unbedingt erforderlich oder Sie haben ausdrücklich eingewilligt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das EBA zur Bearbeitung einer spezifischen Beschwerde beim Beförderer unter Angabe personenbezogener Merkmale anfragen muss.

Rechtliche Grundlagen