Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Recht, Stand: 12.12.2023

Beschwerdeformular Schiffsverkehr

Wichtiger Hinweis: Wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren Vertragspartner, wenn Sie als Fahrgast auf einem Schiff eine Beschwerde haben. Haben Sie bereits eine Beschwerde bei dem betroffenen Unternehmen eingebracht, Ihr Anliegen wurde dort aber nicht in Ihrem Sinne gelöst und Sie vermuten eine Verstoß gegen Ihre Fahrgastrechte, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt wenden.

Beschwerdeformular online

Wenn Sie sich mit einer Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt wenden möchten, füllen Sie hierfür bitte das auf dem Bundesportal bereitgestellte Online-Beschwerdeformular aus. Dabei können auch Anlagen hochgeladen werden.

Sollten Sie dieses Online-Formular nicht nutzen können, können Sie uns Ihre Beschwerde und die notwendigen Unterlagen (Kopie des Fahrscheins, Kopie des Schriftwechsels mit dem Beförderer und eventuell weitere relevante Dokumente oder Informationen) auch per Post an die Anschrift: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn oder auch elektronisch per E-Mail über durchsetzungsstelle@eba.bund.de zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Beschwerde etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da wir dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Überdies erreichen uns derzeit sehr viele Eingaben, so dass wir Sie zusätzlich um ein wenig Geduld bitten müssen.

Hinweise zum Datenschutz

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwendet das EBA ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde gemäß Art. 25 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 i. V. m. § 3 des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes. Eine Weitergabe oder sonstige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zum Zwecke der Beschwerdebearbeitung unbedingt erforderlich oder Sie haben ausdrücklich eingewilligt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das EBA zur Bearbeitung einer spezifischen Beschwerde beim Beförderer oder Hafenterminalbetreiber unter Angabe personenbezogener Merkmale anfragen muss.