Thema: Recht
Die europäischen Fahrgastrechte im Bereich Schifffahrt
Das Eisenbahn-Bundesamt setzt die Fahrgastrechte im Schiffsverkehr durch
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) betreut auch die Durchsetzung der Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, die gemäß EU-Verordnung 1177/2010 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.
Eine Beschwerde einbringen
Wenn Sie sich mit einer Beschwerde an das EBA wenden möchten, füllen Sie bitte das bereitgestellte Online-Beschwerdeformular so weit wie möglich aus.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Beschwerde etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da wir dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Überdies erreichen uns derzeit sehr viele Eingaben, so dass wir Sie um ein wenig Geduld bitten müssen.
Bürgertelefon Fahrgastrechte
Das Bürgertelefon Fahrgastrechte steht Ihnen – außer an Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen – von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
Bürgertelefon "Fahrgastrechte": +49 228 30795-400
Weitere Informationen und Ausnahmen
Wesentliche Inhalte der Verordnung finden Sie in zusammengefasster Form unter Beispiele. Den vollständigen Verordnungstext lesen Sie auf dem Portal der Europäischen Union. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit werden beispielsweise geringfügige Ansprüche oder auch Kleinunternehmen mit geringem Fahrgastaufkommen oder kurzen Fahrtdistanzen von den Regelungen der EU-Verordnung ausgenommen. Näheres hierzu finden Sie unter Ausnahmen.
Schlichtungsverfahren
Weiterhin steht dem Fahrgast die Möglichkeit offen, sich mit dem Ziel einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Streitbeilegung aus der Beförderung im Schiffsverkehr zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen an eine geeignete Schlichtungsstelle zu wenden.
Den Kontakt zu Schlichtungsstellen finden Sie hier.
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