Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Recht

Das Eisenbahn-Bundesamt setzt Fahrgastrechte durch

Eine Reise, ob per Bahn, Schiff, Flugzeug oder Bus, kann noch so gut geplant sein, es kann immer Probleme und damit Anlass zur Beschwerde geben. Fahrgäste haben in diesem Zusammenhang verschiedene Rechte.

Die Europäische Kommission hat mit den europäischen Fahrgastrechteverordnungen einige Grundregeln dazu aufgestellt. In ihnen werden etwa die Voraussetzungen, unter denen einzelne Reisende ihre Ansprüche geltend machen können, geregelt.

Symbolbild Verkehrsträger Schiff, Zug und Bus auf Weltkarte Das EBA ist die Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Schiffs- und Busverkehr. Quelle: sveta / Fotolia.com

Jeder Mitgliedstaat der EU hat mindestens eine Durchsetzungsstelle benannt, die dafür sorgt, dass die gesetzlichen Ansprüche der Reisenden gewahrt werden. Hierzulande sorgt u.a. das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür, dass Reisende zu ihrem Recht kommen. Es ist zuständig zur Durchsetzung der Fahrgastrechte in den Bereichen

  • Eisenbahnverkehr
  • Schiffsverkehr
  • Busverkehr

Sollte es daher auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde gegeben haben und das Verkehrsunternehmen hat darauf nicht zufrieden stellend oder überhaupt nicht geantwortet, können Sie sich an das EBA wenden.

Falls noch nicht geschehen, wenden Sie sich daher bitte zuerst immer an Ihren Beförderer, da dies Voraussetzung für eine Bearbeitung durch das Eisenbahn-Bundesamt ist.

Auch wenn Sie noch keine oder eine ablehnende Antwort vom Beförderer erhalten haben, empfiehlt es sich, dass Sie sich zunächst noch einmal dorthin wenden, bevor Sie das Eisenbahn-Bundesamt einschalten.

Nicht helfen kann Ihnen das Eisenbahn-Bundesamt übrigens z.B. bei allgemeinen Beschwerden zu Verspätungen/Ausfällen, bei Serviceanliegen sowie bei Fragen und Problemen rund um das Deutschlandticket, da diese Anliegen außerhalb fahrgastrechtlicher Regelungen liegen.

Das EBA prüft zunächst den Sachverhalt. Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, um das Unternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen, damit Ihre Fahrgastrechte gewahrt bleiben (z.B. Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags).

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der sehr hohen Zahl an Eingaben derzeit zu Wartezeiten kommt.

So erreichen Sie das Eisenbahn-Bundesamt

Sie erreichen das Eisenbahn-Bundesamt schriftlich unter folgender Anschrift:

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Falls Sie eine Beschwerde zur Durchsetzung von Fahrgastrechten im Eisenbahn-, Bus- und Schiffsverkehr einreichen wollen, füllen Sie bitte das Online-Beschwerdeformular aus.
Bitte beachten Sie: Die bisherige Anschrift fahrgastrechte@eba.bund.de ist nicht mehr gültig.

Bürgertelefon Fahrgastrechte

Das Bürgertelefon Fahrgastrechte steht Ihnen – außer an Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen – von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung:

Bürgertelefon "Fahrgastrechte": +49 228 30795-400

Beschwerdeformular

Wenn Sie sich mit einer Beschwerde an das Eisenbahn-Bundesamt wenden möchten, füllen Sie hierfür bitte das Online-Beschwerdeformular aus.

Sollten Sie dieses nicht nutzen können, können Sie uns Ihre Beschwerde und die notwendigen Unterlagen (Kopie des Fahrscheins, Kopie des Schriftwechsels mit dem Beförderer und eventuell weitere relevante Dokumente oder Informationen) auch per Post an die Anschrift: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn oder auch elektronisch per E-Mail über durchsetzungsstelle@eba.bund.de zukommen lassen.

Schlichtungsstellen

In individuellen Streitfällen mit einem Verkehrsunternehmen können sich Reisende mit dem Ziel einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Streitbeilegung unter bestimmten Voraussetzungen an eine geeignete Schlichtungsstelle wenden.

Eisenbahn und Bus

Nach § 6 des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes und § 15 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung wurden folgende Schlichtungsstellen anerkannt:

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)
Fasanenstraße 81
D 10623 Berlin

Kontakt

E-Mail: kontakt@soep-online.de
Internet: www.soep-online.de
Tel.: +49 30 6449933-0
Fax.: +49 30 6449933-10

SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle
Postfach 6025
30060 Hannover

Kontakt

E-Mail: kontakt@nahverkehr-snub.de
Internet: www.nahverkehr-snub.de
Fax: +49 511 1668962000

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf

Kontakt

E-Mail: info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Internet: www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Tel.: +49 211 38 09-380 (Mo.-Do. 10.00 bis 12.00 Uhr)
Fax: 0211 38 09 678

Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.
Gohliser Str. 6
04105 Leipzig

Kontakt

E-Mail: kontakt@streitbeilegungsstelle.org
Internet: www.streitbeilegungsstelle.org

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Kontakt

E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de

Schiff

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)
Fasanenstraße 81
D 10623 Berlin

Kontakt

E-Mail: kontakt@soep-online.de
Internet: www.soep-online.de
Tel.: +49 30 6449933-0
Fax.: +49 30 6449933-10

Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle für Verbraucher und Unternehmer e.V.
Gohliser Str. 6
04105 Leipzig

Kontakt

E-Mail: kontakt@streitbeilegungsstelle.org
Internet: www.streitbeilegungsstelle.org

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein

Kontakt

E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de

Zur Website "Passagierrechte" der Europäischen Union

Ihre Rechte als Passagier

Zur AppYour Passenger Rights“ der Europäischen Union

Your Passenger Rights (in englischer Sprache)

Ihre Rechte als Fluggast

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle sowohl für die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als auch nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, die die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität regelt.

Bei Fragen zu Ihren Rechten als Fluggast, wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt.