Thema: Recht
Das Eisenbahn-Bundesamt setzt Fahrgastrechte durch
Eine Reise, ob per Bahn, Schiff, Flugzeug oder Bus, kann noch so gut geplant sein, es kann immer Probleme und damit Anlass zur Beschwerde geben. Fahrgäste haben in diesem Zusammenhang verschiedene Rechte.
Die Europäische Kommission hat mit den europäischen Fahrgastrechteverordnungen einige Grundregeln dazu aufgestellt. In ihnen werden etwa die Voraussetzungen, unter denen einzelne Reisende ihre Ansprüche geltend machen können, geregelt.
Das EBA ist die Nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Eisenbahn-, Schiffs- und Busverkehr.
Quelle: sveta / Fotolia.com
Jeder Mitgliedstaat der EU hat mindestens eine Durchsetzungsstelle benannt, die dafür sorgt, dass die gesetzlichen Ansprüche der Reisenden gewahrt werden. Hierzulande sorgt u.a. das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) dafür, dass Reisende zu ihrem Recht kommen. Es ist zuständig zur Durchsetzung der Fahrgastrechte in den Bereichen
- Eisenbahnverkehr
- Schiffsverkehr
- Busverkehr
Sollte es daher auf Ihrer Reise mit der Bahn, mit dem Schiff oder im Fernbus Anlass zu einer Beschwerde gegeben haben und das Verkehrsunternehmen hat darauf nicht zufrieden stellend oder überhaupt nicht geantwortet, können Sie sich an das EBA wenden.
Das EBA prüft zunächst den Sachverhalt. Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, führt das EBA ein Verwaltungsverfahren durch, um das Unternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen, damit Ihre Fahrgastrechte gewahrt bleiben (z.B. Zahlung eines Entschädigungs- oder Erstattungsbetrags).
So erreichen Sie das Eisenbahn-Bundesamt
Sie erreichen das Eisenbahn-Bundesamt schriftlich unter folgender Anschrift:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 BonnE-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de
Telefax: +49 228 9826–9199
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Bürgertelefon Fahrgastrechte
Das Bürgertelefon Fahrgastrechte steht Ihnen – außer an Feiertagen im Land Nordrhein-Westfalen – von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 12 Uhr unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
Bürgertelefon "Fahrgastrechte": +49 228 30795-400
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Beschwerdeformular
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, füllen Sie bitte das bereitgestellte Beschwerdeformular für Bahn bzw. Schiff oder Bus so weit wie Ihnen möglich aus. Senden Sie es anschließend zusammen mit einer Kopie der Fahrkarte und eventuell weiteren relevanten Dokumenten an obige Adresse. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Beschwerde etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, da wir dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
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Schlichtungsstellen
In individuellen Streitfällen mit einem Verkehrsunternehmen können sich Reisende mit dem Ziel einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Streitbeilegung unter bestimmten Voraussetzungen an eine geeignete Schlichtungsstelle wenden.
Eisenbahn und Bus
Nach § 6 des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes und § 37 der Eisenbahn-Verkehrsordnung wurden folgende Schlichtungsstellen anerkannt:
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)
Fasanenstraße 81
D 10623 Berlin
Kontakt
E-Mail: kontakt@soep-online.de
Internet: www.soep-online.de
Tel.: +49 30 6449933-0
Fax.: +49 30 6449933-10
Schiff
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)
Fasanenstraße 81
D 10623 Berlin
Kontakt
E-Mail: kontakt@soep-online.de
Internet: www.soep-online.de
Tel.: +49 30 6449933-0
Fax.: +49 30 6449933-10
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Zur Website "Passagierrechte" der Europäischen Union
Ihre Rechte als Passagier
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Ihre Rechte als Fluggast
In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle sowohl für die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als auch nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, die die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität regelt.
Bei Fragen zu Ihren Rechten als Fluggast, wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt.
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