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Thema: Fahrzeuge

Funktionale Sicherheit / SIRF

Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat die Neufassung der Sicherheitsregelung Fahrzeuge – SIRF inklusive der Anlagen zum 01.01.2020 zur Anwendung freigegeben.

Die Sicherheitsrichtlinie Fahrzeug (SIRF) regelt seit 2011 die Nachweisführung im Bereich "Funktionale Sicherheit in Eisenbahnfahrzeugen". Die Richtlinie beschreibt eine im Eisenbahnsektor für den Anwendungsbereich Fahrzeuge abgestimmte Methodik zum Nachweis der funktionalen Sicherheit für Schienenfahrzeuge, die auf dem öffentlichen Eisenbahnnetz in Deutschland. verkehren sollen. Die Methodik wird vornehmlich für die Nachweisführung im Rahmen von Inbetriebnahmegenehmigungsverfahren von Fahrzeugen angewendet.

Die veränderten Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen durch die europäische Harmonisierung der Anforderungen, Prozesse und die Verlagerung der Prüfungen auf Bewertungsstellen bis hin zur Genehmigung über die zentrale Anlaufstelle im 4. Eisenbahnpaket erforderten eine Anpassung der SIRF.

Vor diesem Hintergrund wurde das Sicherheitsnachweisverfahren der SIRF an die Anforderungen der CSM-RA (VO (EU) 402/2013) angepasst, so dass es für Eisenbahnfahrzeuge und die Integration des fahrzeugseitigen Teils des Teilsystems ZZS als Risikomanagementverfahren (gemäß Anhang I der (EU) 402/2013) für die Evaluierung und Bewertung von Risiken angewendet werden kann. Zudem wurden die Bezüge an die Neuausgabe der zugrundeliegenden Normen zur Funktionalen Sicherheit sicherheitsbezogener elektrischer/elektronischer/programmierbarer elektronischer Systeme (EN 5012x, etc.) überprüft und an die aktuellen Festlegungen angepasst.

Es ist weiterhin möglich andere Risikobewertungsverfahren anzuwenden, wenn vergleichbare Schritte und Ergebnisse Bestandteil des Verfahrens sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Regelung nicht anwendbar ist für die Risikobewertung, die Ableitung von Sicherheitszielen und die Sicherheitsnachweisführung bei Systemen und Komponenten des fahrzeugseitigen Teilsystems ZZS, sofern die EN 50129 in Verbindung mit der EN 50126 höhere Anforderungen an die Entwicklung von ZZS-Komponenten beschreibt.

Die SIRF wird der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) mit dem Ziel zur Verfügung gestellt, sie in einen geeigneten Konformitätsnachweis (acceptable means of compliance) für das Risikomanagementverfahren gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 402/2013 für Eisenbahnfahrzeuge und die Integration des fahrzeugseitigen Teils des Teilsystems ZZS zu übertragen.

Des Weiteren wurde die SIRF in die Liste der notifizierten nationalen, technischen Vorschriften (NNTV/NNTR) aufgenommen und gilt entweder als:

  • notifizierte nationale, technische Vorschrift (NNTV/NNTR), z. B. für die NNTV/NNTR-Liste für nicht TSI-konforme Fahrzeuge, oder
  • als annehmbarer nationaler Konformitätsnachweis (acceptable national means of compliance), z. B. für die NNTV/NNTR-Liste für die TSI Loc & Pas (EU) Nr. 1302/2014.

Bei weiteren Fragen zur SIRF wenden Sie sich bitte an:

Eisenbahn-Bundesamt
Referat 31
Heinemannstrasse 6
53175 Bonn

Tel.: +49 228 9826-0
E-Mail: Ref31@eba.bund.de

Ansprechpartner sind Herr Pickert (DW-147) und Herr Goldberg (DW-568).

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