Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Fahrzeuge

Zertifizierung von für die Instandhaltung zuständigen Stellen

Jede registrierte ECM muss für alle unter die Richtlinie über Eisenbahnsicherheit fallenden Fahrzeuge nachweisen, dass sie die Anforderungen des Anhangs II der neuen ECM-Verordnung erfüllt.

Instandhaltungsstellen-Bescheinigung

Wer als ECM

  1. Eisenbahnfahrzeuge, die auf dem übergeordneten Netz verkehren, instand halten will und
  2. von Artikel 3 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 erfasst ist,

bedarf einer Instandhaltungsstellen-Bescheinigung (verpflichtende Zertifizierung). Alle anderen Stellen können eine Instandhaltungsstellen-Bescheinigung beantragen.

Ab dem 16.06.2020 erfolgt die Zertifizierung EU-weit einheitlich nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 vom 16.06.2019.

Soweit es Güterwagen betrifft, muss die ECM seit 2013 zertifiziert sein. Bereits erteilte Bescheinigungen nach der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 behalten ihre Gültigkeit, sie werden als gleichwertig anerkannt. Die Zertifizierung der anderen Stellen, die der Zertifizierungspflicht unterliegen, muss bis zum 16.06.2022 abgeschlossen sein.

Die Zertifizierung muss bei einer zuständigen ECM-Zertifizierungsstelle, die in der European Railway Agency Database of Interoperability and Safety (ERADIS, https://eradis.era.europa.eu/) gelistet ist, beantragt werden.

Zertifizierung von Unterauftragnehmern, z.B. Instandhaltungswerkstätten

Wer untervergebene Instandhaltungsfunktionen oder Teile davon erbringt, kann eine "Bescheinigung für Instandhaltungsfunktionen" beantragen (freiwillige Zertifizierung).

Mehr zum Thema Anerkennung von ECM-Zertifizierungsstellen