Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Fahrzeuge

Sachverständige / Anerkannte Stellen

Es gibt Sachverständige, die im Bereich Bau, Betrieb und Instandhaltung der Eisenbahninfrastruktur oder von Eisenbahnfahrzeugen eine besondere Sachkunde erworben haben. Diese Sachverständigen werden von der Industrie, von den Eisenbahnen, von Behörden oder auch von Gerichten beauftragt, um Entscheidungen vorzubereiten oder Gutachten abzugeben.

Verfahren zur Anerkennung

Das Eisenbahn-Bundesamt hat spezielle Verfahren zur Anerkennung von Sachverständigen entwickelt. Wenn jemand die geeignete Ausbildung besitzt, sich weiter qualifiziert hat oder entsprechende Berufserfahrung in einem eisenbahnspezifischen Fachgebiet nachweisen kann und bereit ist, seine besonderen Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen einer individuellen Prüfungssituation zu beweisen, kann sie oder er vom Eisenbahn-Bundesamt eine Anerkennung als Sachverständiger für den jeweiligen Bereich erhalten.

Anerkannte Stellen (Prüfstellen)

Die Akkreditierung ist nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments eine Tätigkeit im öffentlichen Interesse und wird durch eine einzige nationale Akkreditierungsstelle wahrgenommen. Es gilt das Gesetz über die Akkreditierungsstelle vom 31. Juli 2009 (Akkreditierungsstellengesetz - AkkStelleG). Durch Rechtsverordnung hat die Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) mit den Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstelle beliehen. Die Überwachungspflichten für Akkreditierungen sind auf die DAkkS übergegangen.

Dies bedeutet, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) das Verfahren zur Anerkennung von Prüflaboratorien (auch Prüfstellen genannt) für "eisenbahntypische Prüfungen" an Eisenbahnfahrzeugen oder deren Bauteilen nicht mehr durchführt. Beim Vorliegen einer Akkreditierung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 durch eine nationale Akkreditierungsstelle werden die vorgelegten Ergebnisberichte anerkannt.

Sind von dem Labor verwendete Prüfverfahren nicht in dem Akkreditierungsverfahren belegt, so wird die Überwachung dieser Bereiche durch den vom EBA anerkannten Gutachter abgedeckt.

Für die zukünftige Überwachung der bisher vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannten Prüfstelle sind die nationalen Akkreditierungsstellen im jeweiligen Mitgliedstaat zu beauftragen.