Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Fahrzeuge

Fahrzeuge

Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen. Fahrzeuge müssen den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und an den Betrieb genügen.

Das EBA begleitet als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde den gesamten "Lebenszyklus" der Eisenbahnfahrzeuge von ihrer erstmaligen Inbetriebnahme über ihre Verwendung und Instandhaltung bis zur endgültigen Außerbetriebnahme.

Umfangreiche Aufgaben in einem komplexen Umfeld

Der Fahrzeugsektor ist vielfältig und in steter Entwicklung, entsprechend stellen sich die Aufgaben des EBA dar. Je nach Art und Einsatzgebiet der Fahrzeuge sind verschiedene Fahrzeugkomponenten zu betrachten: z.B. Bremsen, Zug- und Stoßeinrichtungen, Laufwerk, Sicherungseinrichtungen, Fenster und Türen, Antrieb und Leistung, Brandschutz und vieles mehr

Waggon in Wartungshalle Waggon in Wartungshalle. Das EBA begleitet als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde den gesamten "Lebenszyklus" der Eisenbahnfahrzeuge. Quelle: Samuel Zeller / Unsplash.com

Das EBA nimmt Fahrzeuge ab und erteilt Inbetriebnahmegenehmigungen, führt das nationale Fahrzeugregister (NVR) und überwacht, ob die Eisenbahnen und Halter die Bestimmungen zur Fahrzeuginstandhaltung einhalten. Weitere Aufgabenbereiche sind u.a. die Anerkennung von Gutachtern und die Zertifizierung der für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM) für Güterwagen.

Das EBA steht im Erfahrungsaustausch mit Gutachtern und Bewertungsstellen, ist Mitglied in Fachverbänden, Ausschüssen und Arbeitskreisen und arbeitet ständig mit an der nationalen und internationalen Normung und Weiterentwicklung des technischen Regelwerkes für das Fachgebiet Eisenbahnfahrzeuge.