Eisenbahn-Bundesamt

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Aktueller Hinweis: Das Eisenbahn-Bundesamt bietet eine kostenlose Online-Schulung zum Thema „Umgang mit dem ECVVR und EVR“ an. Die Anmeldefrist endet am 18.03.2024. Bitte beachten Sie hierzu unsere NVR-Mitteilung 01/2024 sowie die zugehörige Ergänzungsmitteilung unter dem Navigationspunkt Mitteilungen zum NVR.

Thema: Fahrzeuge

Antrag auf Zugang zum ECVVR

Nach der Entscheidung der Kommission 2007/756/EG zur Annahme einer gemeinsamen Spezifikation für das nationale Einstellungsregister, einschließlich seiner Änderungen, sind zugriffsberechtigte Akteure des Eisenbahnsektors (z.B. Halter, Eigentümer, ECM usw.) berechtigt, Zugang zum European Centralized Virtual Vehicle Register (ECVVR) zu erhalten.

Das ECVVR ermöglicht Berechtigten einen Lesezugriff auf die registrierten Daten ihrer eigenen Bestandsfahrzeuge zu erhalten. Bei den im ECVVR veröffentlichten Daten handelt es sich um Informationen zu Eigentümer, Halter sowie ECM und Fahrzeugnummer mit dem dazugehörigen Status.

1. Zugang zum ECVVR

Um einen Zugang zum ECVVR zu erhalten, muss der Antragsteller zunächst prüfen, ob er Zugriffsberechtigter im Sinne der Entscheidung der europäischen Kommission ist und dies gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt nachweisen kann. Der Zugang erfolgt, nachdem ein entsprechender Antrag beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht und diesem stattgegeben wurde.

Der Antrag auf Zugang zum ECVVR kann unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden:

Neben dem ausgefüllten Antragsformular ist jedem Antrag eine Legitimation beizufügen, aus der hervorgeht, dass die dort genannten Personen zur Antragstellung berechtigt und entsprechend zeichnungsbefugt sind. Als Legitimation kann z.B. eine Vollmacht, ein Handelsregisterauszug etc. dienen.

Das ausgefüllte Antragsformular, einschließlich Legitimation, kann postalisch, per Fax oder per E-Mail (Antrag als beigefügte Anlage) beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Die dafür zu verwendenden Kontaktdaten lauten:

Eisenbahn-Bundesamt
Referat 32
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Fax: +49 228 9826-9199
E-Mail: nvr@eba.bund.de

Nach Eingang des Antrags beim Eisenbahn-Bundesamt erhält der Antragsteller eine Empfangsbestätigung an die im Antrag genannte E-Mail-Adresse.

Nach erfolgreicher Antragsbearbeitung werden dem Antragsteller die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) postalisch übersendet.

Der Antrag auf Zugang zum ECVVR ist für alle Zugriffsberechtigten kostenlos.

2. Informationen zum ECVVR

Nach Erhalt der Zugangsdaten zum ECVVR können sich Zugriffsberechtigte unter dem nachfolgenden Link anmelden und ihre Fahrzeuge bzw. Fahrzeugdaten einsehen:

Das Eisenbahn-Bundesamt weist in diesem Zusammenhang auf die im Bereich „FAQ“ bereits behandelten Fragen und Antworten bei dem Umgang mit dem ECVVR hin.

3. Weitere Hinweise

Jede zugriffsberechtigte Organisation erhält grundsätzlich nur einen Zugang zum ECVVR. Dieser Zugang umfasst Rollen, für die die Organisation berechtigt ist. Sollte mehr als ein Zugang notwendig sein, so ist dies gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt zu begründen.

Sofern die Zugriffsberechtigung des Antragstellers im Sinne der Entscheidung der europäischen Kommission erlischt, hat der Antragsteller dies dem Eisenbahn-Bundesamt unverzüglich anzuzeigen.

Das Eisenbahn-Bundesamt behält sich die Möglichkeit vor, die Zugriffsberechtigung zum ECVVR im Rahmen der Eisenbahnaufsicht zu überwachen und diese bei Feststellung fehlender Voraussetzungen zu entziehen.

Sollte den Zugriffsberechtigten bei der Überprüfung der Fahrzeuge und deren Daten im ECVVR Unstimmigkeiten auffallen, so nehmen sie per E-Mail entsprechend Kontakt mit dem Register auf (nvr@eba.bund.de).