Eisenbahn-Bundesamt

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Aktueller Hinweis: Das Eisenbahn-Bundesamt bietet eine kostenlose Online-Schulung zum Thema „Umgang mit dem ECVVR und EVR“ an. Die Anmeldefrist endet am 18.03.2024. Bitte beachten Sie hierzu unsere NVR-Mitteilung 01/2024 sowie die zugehörige Ergänzungsmitteilung unter dem Navigationspunkt Mitteilungen zum NVR.

Thema: Fahrzeuge

Register der Organisationscodes (OC Register)

Mit der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission (EU) 2018/1614 zum 16.06.2021 wird der sogenannte Organisationscode eingeführt. Dieser ist eine vierstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination, (z.B. A1BC oder 1234) die grundsätzlich alle Eisenbahnakteure nach Umstellung gemäß Durchführungsbeschluss zu beantragen und zu führen haben, sofern sie weiterhin Zugriff auf das Fahrzeugeinstellungsregister haben möchten. Ohne einen gültigen Organisationcode kann kein Fahrzeug registriert werden.

Antrag auf Erteilung, Änderung oder Widerruf eines Organisationscodes

Der Organisationscode ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Kommission (EU) 2018/1614 grundsätzlich bei der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) zu beantragen, zu ändern oder zu widerrufen. Hierzu sind die einschlägigen Vorgaben zu beachten, die auf der Webseite der ERA (https://www.era.europa.eu/registers/ocr_en) veröffentlicht sind. Antragsteller, die diesen Antragsweg wählen, haben bei Rückfragen oder Problemen entsprechend Kontakt mit der ERA aufzunehmen und dies mit den dort zuständigen Mitarbeitern zu klären. Das Eisenbahn-Bundesamt hat hierauf keinen Einfluss und kann nicht unterstützend mitwirken.

Aufgrund der gesammelten Erfahrungen bezüglich der Beantragung des Organisationscodes, hat die ERA Änderungen im Prozessablauf der Beantragung, Änderung oder Widerruf von Organisationscodes vorgenommen. Darauf basierend ergeben sich folgende Neuerungen:

Antragsteller mit Sitz in Deutschland oder Antragsteller, die mehrheitlich ihre aktiven Fahrzeuge im deutschen Fahrzeugeinstellungsregister registriert haben, können fortan einen Organisationcode bei der ERA oder beim Eisenbahn-Bundesamt beantragen.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Eisenbahn-Bundesamtes, die den Antragstellern u.a. folgende Vorteile bringen soll:

  • Ein einziger Ansprechpartner für alle Registrierungsangelegenheiten
  • Kommunikation in deutscher (ggf. englischer) Sprache
  • Fachliche Prüfung der eingereichten Unterlagen bereits im frühen Stadium der Registrierung. Vermeidung von Doppelarbeit
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge und Beantwortung von Rückfragen
  • Offene Kommunikation zwischen Antragsteller und Behörde
  • Reduzierung der administrativen Aufwände für Antragsteller indem Antragsformulare und Prozesse optimiert werden können

Antragsteller, die sich für die Möglichkeit der Erteilung, Änderung oder Widerruf eines Organisationscodes über das Eisenbahn-Bundesamt entscheiden, können das zugehörige Antragsformular unter dem nachfolgenden Link nutzen:

Bitte lesen Sie den Antragsvordruck auf Organisationscode sorgfältig durch und reichen Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben im PDF-Format als E-Mail, per Fax oder postalisch beim Eisenbahn-Bundesamt ein. Die Kontaktdaten finden Sie in der Fußzeile des Antragsvordruckes. Fügen Sie dem Antrag auch entsprechende Legitimationen (Registerauszüge, Vollmachten etc.) bei.

Wichtig: Es sei nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Antragsteller die freie Wahl hat, wo er Anträge auf Organisationscode einreichen möchte. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit handelt es sich bei dem hier vorgestellten Verfahren ausschließlich um ein Angebot des Eisenbahn-Bundesamtes. Die Einreichung des Antrags auf Erteilung, Änderung oder Widerruf eines Organisationscodes bei der ERA als zuständige Behörde ist weiterhin zulässig.