Eisenbahn-Bundesamt

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Aktueller Hinweis: Das Eisenbahn-Bundesamt bietet eine kostenlose Online-Schulung zum Thema „Umgang mit dem ECVVR und EVR“ an. Die Anmeldefrist endet am 18.03.2024. Bitte beachten Sie hierzu unsere NVR-Mitteilung 01/2024 sowie die zugehörige Ergänzungsmitteilung unter dem Navigationspunkt Mitteilungen zum NVR.

Thema: Fahrzeuge

Register der Fahrzeughalter (VKM)

Jeder Fahrzeughalter ist mit einer Kennung am Fahrzeug kenntlich zu machen (Vehicle Keeper Marking - VKM). Das VKM kann aus mindestens 2 bis maximal 5 Buchstaben (keine Länderkennung/Sonderzeichen/Umlaute) bestehen. Jede Kennung wird innerhalb der EU bzw. innerhalb der Mitgliedstaaten der OTIF nur einmal vergeben. Ohne eine gültige VKM kann kein Fahrzeug registriert werden.

1. Antrag auf Erteilung, Änderung oder Widerruf einer VKM

Antragsteller mit Sitz innerhalb der EU, die bislang noch kein VKM besitzen, können ein eigenes Kürzel über ihr jeweiliges nationales Fahrzeugeinstellungsregister bei der ERA beantragen. Antragsteller mit Sitz außerhalb der EU beantragen ihr VKM beim OTIF-Sekretariat. Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragen das VKM grundsätzlich beim Eisenbahn-Bundesamt.

Das Antragsformular ist in deutscher wie auch in englischer Sprache verfügbar:

Mit dem Antragsformular haben Antragsteller die Möglichkeit:

  • ein neues VKM zu beantragen,
  • die Daten zu einem bereits bestehenden VKM zu aktualisieren,
  • ein VKM zu widerrufen.

Jedem VKM-Antrag ist eine Legitimation beizufügen, aus der hervorgeht, dass die dort genannten Personen zur Antragstellung berechtigt und entsprechend zeichnungsbefugt sind. Als Legitimation kann z.B. eine Vollmacht, ein Handelsregisterauszug etc. dienen.

Achtung:
Bei Widerruf eines VKM ist zusätzlich zu den beiden oben genannten Dokumenten eine Erklärung beizufügen, in der der Antragsteller gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt bestätigt, dass er seine Verpflichtungen gemäß der Kommissionsentscheidung 2007/756/EG erfüllt hat. Demnach kann ein VKM nur dann widerrufen werden, sofern der Halter nachgewiesen hat, dass die Kennzeichnung an allen betreffenden Fahrzeugen geändert wurde. Zudem bestätigt der Antragsteller, dass kein Fahrzeug mehr in einem europäischen Fahrzeugeinstellungsregister im Status aktiv (Valid, Code „00“) eingetragen ist. Der Antragsteller überprüft und gewährleistet im Rahmen des Antrags auf Widerruf, dass alle Fahrzeuge, die weiterhin im Register eingetragen bleiben (z.B. verschrottete Fahrzeuge), über korrekte Rücknahmecodes verfügen.
Den Vordruck der Erklärung zum Widerruf eines VKM finden Sie hier.

Das Eisenbahn-Bundesamt weist in diesem Zusammenhang auch auf die im Bereich „FAQ“ bereits behandelten Fragen und Antworten bei dem Umgang mit VKM hin.

Das ausgefüllte Antragsformular, die Legitimation und ggf. die Bestätigung bei Widerruf können postalisch, per Fax oder per E-Mail (Antrag als beigefügte Anlage) beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Die dafür zu verwendenden Kontaktdaten lauten:

Eisenbahn-Bundesamt
Referat 32
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Fax: +49 228-9826-9199
E-Mail: nvr@eba.bund.de

Nach Eingang des Antrags beim Eisenbahn-Bundesamt erhält der Antragsteller eine Empfangsbestätigung an die im Antrag genannte E-Mail-Adresse.

Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags können die Änderungen in der von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) veröffentlichten VKM-Liste eingesehen werden. Die VKM-Liste wird einmal monatlich, in der Regel zu Beginn eines jeden Monats, aktualisiert. Die VKM-Liste ist auf den Internetseiten der ERA unter „Related Documents“ im PDF- oder Excel-Format zu finden unter https://www.era.europa.eu/registers_en#vkm.

Nach der Antragsbearbeitung sind die Antragsteller angehalten, ihre Daten in der veröffentlichten VKM-Liste zu prüfen. Liegen Unstimmigkeiten vor, so nehmen Sie per E-Mail entsprechend Kontakt mit dem Register auf(nvr@eba.bund.de).

Der Antrag auf Erteilung, Änderung oder Widerruf eines VKM ist kostenlos.

2. Weitere Hinweise

Die Eintragung des VKM in der von der ERA veröffentlichten VKM-Liste ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung eines Antrags auf Zugang zum Antragssystem „FKIS“ sowie auf Zugang zum ECVVR in der Rolle „Halter / Keeper“.

Des Weiteren müssen auch die Halterangaben zu den einzelnen Fahrzeugen mit den Angaben in der VKM-Liste übereinstimmen.

Daher sollten Inhaber eines VKM darauf achten, dass die Daten in der VKM-Liste stets aktuell sind und ggf. frühzeitig Änderungsanträge stellen.