Eisenbahn-Bundesamt

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Aktueller Hinweis: Das Eisenbahn-Bundesamt bietet eine kostenlose Online-Schulung zum Thema „Umgang mit dem ECVVR und EVR“ an. Die Anmeldefrist endet am 18.03.2024. Bitte beachten Sie hierzu unsere NVR-Mitteilung 01/2024 sowie die zugehörige Ergänzungsmitteilung unter dem Navigationspunkt Mitteilungen zum NVR.

Thema: Fahrzeuge

Fahrzeugeinstellungsregister

Die Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene haben für den Eisenbahnbereich zahlreiche Register entwickelt, in denen die Zugriffsberechtigten alle für sie relevanten Daten einsehen, ändern und ggf. für Dritte bereitstellen können. Hierbei sind für die entsprechenden Akteure (z.B. Halter, Eigentümer, ECM usw.) besonders die nachfolgenden Register von Bedeutung.

Register der Organisationscodes (OC Register)

Mit der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission (EU) 2018/1614 zum 16.06.2021 wird der sogenannte Organisationscode eingeführt. Dieser ist eine vierstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination, (z.B. A1BC oder 1234) die grundsätzlich alle Eisenbahnakteure nach Umstellung gemäß Durchführungsbeschluss zu beantragen und zu führen haben, sofern sie weiterhin Zugriff auf das Fahrzeugeinstellungsregister haben möchten. Ohne einen gültigen Organisationcode kann kein Fahrzeug registriert werden.

Siehe Bereich OCR

Register der Fahrzeughalter (Vehicle Keeper Marking, VKM)

Ermöglicht die Rolle des Fahrzeughalters im Eisenbahnbereich wahrzunehmen und ein Halterkürzel zu erhalten, mit dem die Fahrzeuge in dessen Verantwortungsbereich entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Die hierbei vergebenen Halterkürzel werden in einem zentralen, von der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) geführten VKM-Register gelistet.

Siehe Bereich VKM.

Nationales Fahrzeugeinstellungsregister (NVR)

Ermöglicht den Fahrzeughaltern Eisenbahnfahrzeuge in ihren Verantwortungsbereich zu überführen oder anderen Fahrzeughaltern zu übergeben. Zudem lassen sich die Daten der einzelnen Fahrzeuge ändern, falls dies zum Beispiel aufgrund von Umbauten notwendig geworden ist. Die Gesamtheit aller mindestens auf dem übergeordneten Netz verkehrenden Fahrzeuge, einschließlich der zugehörigen technischen sowie organisatorischen Daten, ist in diesem Register hinterlegt.

Siehe Bereich NVR.

Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister (ECVVR)

Das ECVVR ermöglicht den Fahrzeughaltern oder weiteren Zugriffsberechtigten, wie Eisenbahnverkehrsunternehmen, Infrastrukturbetreibern, Eigentümern oder für Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM), die Daten der jeweiligen Fahrzeuge einzusehen. So können Fahrzeughalter beispielsweise überprüfen, welche Fahrzeuge ihnen zugeordnet sind und ob die Registereinträge der einzelnen Fahrzeuge richtig sind. Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen kann anhand einer Fahrzeugnummer bspw. kontrollieren, wer die für die Instandhaltung zuständige Stelle (ECM) ist, ob das betroffene Fahrzeug über eine gültige Genehmigung für das Inverkehrbringen verfügt oder, bei einem gefährlichen Ereignis, die Kontaktdaten des Fahrzeughalters ermitteln.

Siehe Bereich ECVVR.

Europäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen (ERATV)

Das ERATV ermöglicht den Akteuren im Eisenbahnsektor Einsicht in die zugelassenen bzw. eingetragenen Fahrzeugtypen und deren Eigenschaften. Diese umfassen neben zahlreichen technischen Aspekten, wie Spurweite, Stromsystem, Bremsausrüstung usw. auch Angaben zum Verwendungsgebiet oder der Konformität bzw. Nichtkonformität mit geltenden rechtlichen Vorgaben und Regelwerken (z.B. TSI).

Siehe Bereich ERATV.

Weitere Register

Neben diesen vier Registern gibt es noch weitere bedeutende Register bzw. Datenbanken, die im Eisenbahnbereich genutzt werden. Dazu zählt auf europäischer Ebene u.a. die ERADIS-Datenbank, die Auskunft über ECM oder Interoperabilitätskomponenten gibt oder das Infrastrukturregister RINF, das zur Streckenkompatibilitätsprüfung der Eisenbahnverkehrsunternehmen herangezogen wird.

Die genannten Datenbanken finden Sie auf den Internetseiten der ERA unter www.era.europa.eu/registers_en.

Auf nationaler Ebene ist das beim EBA geführte Register der öffentlichen und nichtöffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen von Bedeutung. Hier sind alle Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgelistet, die Eisenbahnverkehrsdienstleistungen erbringen können.

Das Register finden Sie unter www.eba.bund.de/eisenbahnunternehmen.

Es sei darauf hingewiesen, dass mit Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1614 der Kommission zur „Festlegung der Spezifikation für die Fahrzeugeinstellungsregister […]“ zum 16. Juni 2021 die bestehende Struktur aus nationalem Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) und dem (virtuellen) europäischen Fahrzeugregister (ECVVR) in das neue europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) überführt wird. Das Eisenbahn-Bundesamt wird dazu noch entsprechende Informationen bereitstellen.

FAQ und Kontaktmöglichkeiten

Beachten Sie auch unsere FAQ, die bereits viele Antworten auf grundlegende Fragen enthalten.

Siehe Bereich FAQ.

Bei weiteren Rückfragen zum Fahrzeugeinstellungsregister, nehmen Sie bitte per E-Mail an nvr@eba.bund.de Kontakt zu uns auf.