Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Fahrzeuge

Das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen (ERATV)

Die Europäische Eisenbahnagentur ERA (European Union Agency for Railways) führt gemäß Artikel 48 der Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union ein „Europäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen“ (ERATV), welches öffentlich und elektronisch zugänglich ist. Ein Fahrzeugtyp umfasst 1 bis n Fahrzeuge, welche gemäß dem Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/665/EU in definierten Parametern identisch sind. Jeder durch eine Typgenehmigung genehmigte Fahrzeugtyp ist zwingend in ERATV einzutragen. Nur auf Basis eines genehmigten Fahrzeugtyps können weitere konforme Fahrzeuge über eine „Conformity to Type“ genehmigt werden. Im ERATV einzutragende Fahrzeugtypen entstehen auf Basis einer Typgenehmigung, die für Neubau oder Aufrüstungen von Fahrzeugen erteilt wird.

Eintragung genehmigter Fahrzeugtypen, Varianten oder Versionen auf Basis der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 in das ERATV gem. § 40 EIGV

Das ERATV ist ein webbasiertes Register, welches von der ERA betrieben wird und über den Link https://eratv.era.europa.eu/ERATV/ erreichbar ist. Die Registrierung eines Fahrzeugtyps/ einer Variante und Version erfolgt in den nachfolgenden vier Schritten (Steps):

  • Step 1: Grundlegende Daten (General Information)
  • Step 2: Technische Merkmale (Technical Characteristics) und Step 3: TSI Konformität (TSI Conformity)
  • Step 4: Genehmigung (Authorisation)

ERATV - Registrierungsschritte Die Registrierung eines Fahrzeugtyps erfolgt in vier Schritten

Step 1: Grundlegende Daten (General Information)

Bei Eintragungen, die auf Grundlage einer durch die Genehmigungsstelle zu erteilenden Genehmigung erfolgen (neuer Fahrzeugtyp/ Fahrzeugtypvariante sowie Pre-Engagement), müssen die erforderlichen Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung über den One Stop Shop (OSS) der ERA an das EBA übermittelt werden. Durch das EBA werden nach Übermittlung der allgemein benötigten Daten zu Step 1 seitens des Antragstellers diese zur Vorbereitung der weiteren Schritte im ERATV hinterlegt und die Identifikationsnummer zum Fahrzeugtyp reserviert. Für die Übermittlung der grundlegenden Daten zur Vorbereitung des Eintrags in ERATV nutzen Sie bitte den Vordruck im folgenden Link:

Step 2: Technische Merkmale (Technical characteristics) und Step 3: TSI Konformität (TSI Conformity)

Zur Eintragung der Daten zu den Steps 2 und 3 werden dem Antragsteller durch das EBA entsprechende Schreibrechte im ERATV erteilt.

Step 4: Genehmigung (Authorisation)

Zur Bearbeitung ist der Vordruck „Datensatz zum Step 4 im ERATV“ für die im Step 4 gemäß "Durchführungsbeschluss der Kommission vom 04.10.2011 über das Europäische Register genehmigter Schienenfahrzeuge (2011/665/EU)" benötigten Daten auszufüllen und dem EBA zur Übernahme der Daten in das ERATV-System zu übermitteln. Im Rahmen der Übermittlung des Datensatzes zum Step 4 hat der Antragsteller die ebenfalls als Vordruck auf der EBA-Internetseite verfügbare Erklärung auf Vollständigkeit und Richtigkeit beizufügen. In dieser bestätigt der Antragsteller dem EBA, die Eintragungen zu den Steps 2, 3 und 4 vollständig und richtig durchgeführt und abgeschlossen zu haben. Hierfür nutzen Sie bitte die beiden folgenden als Download bereitgestellten Vordrucke und senden diese per E-Mail an folgende Adresse: eratv@eba.bund.de.

Übermittlung des ERATV-Eintrags an die ERA zwecks Veröffentlichung im ERATV

Nach Eingang der Dokumente zum Step 4 werden dem Antragsteller die Schreibrechte für die Bearbeitung des Datensatzes im ERATV entzogen. Anschließend übernimmt der Fachdienst ERATV die Daten aus dem Datensatz zum Step 4 sowie die erforderlichen Daten aus der Typgenehmigung ins ERATV und leitet den Datensatz zur Prüfung an die ERA weiter. Hierüber erhält der Antragsteller vom Eisenbahn-Bundesamt ein Mitteilungsschreiben. Innerhalb von 20 Werktagen wird der Datensatz durch die ERA validiert und entweder veröffentlicht oder zur Korrektur an das Eisenbahn-Bundesamt zurückgegeben. Bei Rückgabe des Datensatzes zwecks Korrektur wird der Antragsteller nur dann durch das EBA informiert, wenn die Korrekturen durch ihn durchzuführen sind. Dazu werden dem Antragsteller erneut Schreibrechte eingeräumt. Weitere Informationen, insbesondere über eine erfolgte Veröffentlichung einer Eintragung sind ausschließlich der ERATV-Datenbank zu entnehmen. Daher sollte jeder Antragsteller nach ca. 20 Werktagen im ERATV selbst prüfen, ob der beantragte Fahrzeugtyp bzw. die dazugehörige Typ-Ident-Nummer veröffentlicht wurde.

Eingetragen wird der Fahrzeugtyp grundsätzlich durch die für die Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde.

Hinweis: Für die bereits in einem anderen Land im ERATV eingetragenen Fahrzeugtypen kann der Inhaber der Fahrzeugtypgenehmigung eine zusätzliche Genehmigung für die Erweiterung des Verwendungsgebiets (additional authorisation) beantragen, wenn das Fahrzeug auch in Deutschland eingesetzt werden soll. Anträge zu Mehrländerzulassungen sind an die ERA zu stellen.