Thema: Fahrzeuge
Fahrzeugzulassung
Die Genehmigung von Fahrzeugen wurde durch die Umsetzung des 4. Eisenbahn-Paket mit der EIGV neu geregelt. Insbesondere ist nun die Europäische Eisenbahnagentur zuständig für die Erteilung der Fahrzeuggenehmigung. Das EBA kann ebenfalls unter bestimmten Voraussetzung als zuständige Genehmigungsstelle tätig werden. Des Weiteren ist das EBA für Fahrzeuge die nicht unter den Anwendungsbereich der EIGV fallen zuständig und erteilt in diesen Fällen eine nationale Genehmigung.
Regionalzüge.
Quelle: pureshot / Fotolia.com
Der Genehmigungsprozess
Auf den nachfolgenden Seiten wird der Genehmigungsprozess nach 4. EP. bzw. Nationaler Genehmigung und die Besonderheiten im Falle, dass das EBA die Genehmigungsstelle ist dargelegt.
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