Thema: Förderung Anlagenpreise
Förderung Anlagenpreise
Der Bund gewährt eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der von den Betreibern von Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs in Rechnung gestellten Entgelte für die Nutzung der Serviceeinrichtungen (Anlagen) insbesondere im Einzelwagenverkehr, die diese auf Basis der mit den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) veröffentlichten Entgeltlisten erheben.
Die Förderbedingungen sind aus der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassenen Richtlinie über eine Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (APF) ersichtlich.
Mit der Förderung wird ein wesentlicher Anreiz gesetzt, den SGV gegenüber dem Güter- und Warentransport auf der Straße wettbewerbsfähiger zu machen und als Beitrag zum Klimaschutzprogramm 2030 das Verkehrsaufkommen insbesondere im Einzelwagenverkehr in Deutschland zu stabilisieren oder zu steigern.
Zuwendungsempfänger sind SGV-Zugangsberechtigte, denen Zugang zu Rangierbahnhöfen und Zugbildungseinrichtungen einschließlich Rangiereinrichtungen gewährt wird, deren Nutzung in der Entgeltliste der NBS ein Produkt der Kategorie „Zugbildung“ aufweist.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Bewilligungsbehörde nach der Förderrichtlinie APF. Als Bewilligungsbehörde entscheidet das EBA über entsprechende Förderanträge der SGV-Zugangsberechtigten. Die Förderbedingungen sind aus der Richtlinie ersichtlich.
Die Bewilligungsbehörde errechnet nach Eingang aller Anträge für die jeweilige Netzfahrplanperiode den Prozentsatz der Bundesförderung. Dieser Fördersatz wird auf der Website des EBA veröffentlicht.
Ausführungsbestimmungen
Das EBA hat Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie erlassen, die die Einzelheiten der Antrags- und Verwendungsprüfung behandeln.
Kontakt bei Fragen: Ref41-Grundsatz@eba.bund.de.
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Downloads
Liste aller Downloads
Titel
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Kurztext
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Datum
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Ausführungs-bestimmungen (PDF, 317KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Ausführungsbestimmungen des EBA zur Richtlinie über anteilige Finanzierung der Anlagenpreise
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18.07.2022 |
Anlage 1: Förderrichtlinie (PDF, 246KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
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09.11.2020 |
Anlage 2: Antrag auf Erlass eines ZB (PDF, 232KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Antrag auf Erlass eines Zuwendungsbescheides
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22.09.2023 |
Anlage 3: ANBest-P (PDF, 138KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
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13.06.2019 |
Anlage 4: BN-Best-Abruf (PDF, 622KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen
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01.01.2018 |
Anlage 5: Bürgschaft (docx, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Muster (Bank-) Bürgschaft
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13.11.2020 |
Anlage 6: Handlungsleitfaden (PDF, 627KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Handlungsleitfaden zum Abrufverfahren bei Zuwendungen des Bundes im Zusammenhang mit Zuwendungen nach der FöRL APF
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13.11.2020 |
Anlage 6.1: Angaben ZE Vordruck (docx, 26KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Angaben des ZE für das Abrufverfahren
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13.11.2020 |
Anlage 6.2: M03 (PDF, 64KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Vordruck: Auszahlungsbeleg im Abrufverfahren (M03)
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13.11.2020 |
Anlage 6.3: Auflistung RE 1 von 2 (docx, 27KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Vordruck: Chronologische Auflistung der Rechnungen (1 von 2)
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13.11.2020 |
Anlage 6.3: Auflistung RE 2 von 2 (xlsx, 13KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Excel-Vordruck: Chronologische Auflistung der Rechnungen (2 von 2)
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16.02.2024 |
Anlage 6.4: Änderungsmitteilung (docx, 26KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
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13.11.2020 |
Anlage 7: Verwendungsnachweis (xlsx, 50KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Verwendungsnachweis Anlagenpreise (APF)
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16.02.2024 |
Erklärung zu zuwendungserheblichen Tatsachen und Anwendung der Korruptionspräventionsrichtlinie (docx, 47KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Erklärung zu zuwendungserheblichen Tatsachen und Anwendung der Korruptionspräventionsrichtlinie
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22.09.2023 |
Bekanntgabe des Fördersatzes gemäß § 5 Abs. 2 der FöRL (PDF, 93KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) |
Bekanntgabe des Prozentsatzes der Bundesförderung gemäß § 5 Abs. 2 der Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr v. 09.11.2020
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07.12.2023 |
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