Eisenbahn-Bundesamt

Thema: Betriebskosten im Einzelwagenverkehr

Betriebskosten im Einzelwagenverkehr

Um die Verkehrsleistung im Einzelwagenverkehr (EWV) zu halten und bestmöglich eine Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene zu erreichen, fördert der Bund eine anteilige Förderung der Betriebskosten für Schienengüterverkehrsleistungen im EWV ohne Infrastrukturnutzungskosten. Die Finanzierung erfolgt mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Bedienungen als Festbetrag sowie für Anschlussfahrten anteilig im Wege der Projektförderung.

Antragsberechtigt sind SGV-zugangsberechtigte bundeseigene und nichtbundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im innerdeutschen und grenzüberschreitenden EWV.

Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) vom 21. Mai 2024. Die Förderbedingungen sind zudem den Ausführungsbestimmungen des Eisenbahn-Bundesamtes zu entnehmen.

Verkehre sind hiernach nur förderfähig, wenn diese zumindest teilweise auf dem öffentlichen Netz verkehren.

Fördergegenstand nach der Förderlinie 1 sind Bedienungen im Inland. Nach der Förderlinie 2 sind Bündelungsverkehre sowie Direktverkehre bis zu 300 km Fördergegenstand.

Die Anträge sind bis zum 15.10. jeden Jahres für die beginnende Netzfahrplanperiode einzureichen. Der Antrag und die Erklärungen zum Antrag sind elektronisch mittels Upload auf dem BSCW-Server des Bundes hochzuladen.

Für die elektronische Antragsstellung über den BSCW-Server ist eine Registrierung bis zum 01.10. des jeweiligen Haushaltsjahres erforderlich. Hierzu richten Sie eine Registrierungsankündigung formlos via E-Mail mit Bezeichnung des Vorhabens sowie Namen und E-Mail-Adressen der zuständigen Ansprechpartner/Bearbeiter an: Ref41-EWV@eba.bund.de.

Auf Basis der von Ihnen übersandten Informationen wird durch das EBA für Sie ein individueller Projektraum eingerichtet werden, in dem ein Upload und Download der erforderlichen Dateien möglich ist.

Der Zuwendungsbescheid wird Ihnen ebenfalls zum Download auf dem BSCW-Server zur Verfügung gestellt.

Für eine schnellere Antragsbearbeitung ist insbesondere die Checkliste „Fördertatbestände“ zu beachten.

Für die Netzfahrplanperiode 2024/2025 erfolgt keine Anpassung der Fördersätze und der Distanz für die Direktverkehre. Der pauschale prozentuale Aufschlag beträgt weiterhin 5 %.

Rechtsgrundlagen

Verfahren

Mittelabruf

Verwendungsnachweis

FAQ & Beispiele