Thema: Finanzierung
Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte
Mit der am 17.08.2021 veröffentlichten Richtlinie zur Förderung des Schienenpersonenfernverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie (af-TP-SPFV-COVID 19) hat der Bund eine Grundlage für die Gewährung einer anteiligen Förderung der Trassenentgelte des SPFV geschaffen. Ziel der Förderung ist die Minderung der pandemiebedingten Schäden im SPFV. Der SPFV soll bei der Erholung von den Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie unterstützt werden.
Es handelt sich um eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der von den bundeseigenen Betreibern der Schienenwege auf Basis der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigten Entgeltlisten in Rechnung gestellten SPFV-Trassenentgelte. Die Förderung erfolgt für tatsächlich erbrachte Betriebsleistungen in Trassenkilometern.
Die Förderung umfasst Betriebsleistungen im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.05.2022. Es handelt sich damit teilweise um eine rückwirkende Förderung für bereits erbrachte Betriebsleistungen und umfasst auch innerhalb des Förderzeitraums noch zu erbringende künftige Betriebsleistungen.
Für eine Teilnahme an der Förderung ist die DB Netz AG als Erstempfängerin der Zuwendungen zur Beantragung und Verrechnung der Fördermittel zu beauftragen. Sie leitet die Zuwendungen an die SPFV-Zugangsberechtigten als Letztempfänger weiter, indem sie einen anteiligen Abzug von den Netto-Beträgen der Schlussabrechnung der Trassennutzung vornimmt.
Die jeweilige Höhe der Reduzierung des Netto-Betrags ergibt sich auf Grundlage der von der DB Netz AG errechneten marktsegmentspezifischen Förderbeträge. Diese werden durch die DB Netz AG bekannt gegeben und auch auf der Internetseite des EBA veröffentlicht.
Die Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie af-TP-SPFV-COVID 19 befinden sich derzeit in der Bearbeitung und werden in Kürze veröffentlicht.
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Trassenpreisförderung SPFV
Trassenentgelte zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
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