Eisenbahn-Bundesamt

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Thema: Finanzierung

Förderung anteiliger Trassenentgelte

Der Bund gewährt eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der von den bundeseigenen Betreibern der Schienenwege auf Basis der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigten Entgeltlisten in Rechnung gestellten Trassenentgelte. Die Förderung erfolgt für tatsächlich erbrachte Betriebsleistungen in Trassenkilometern (Betriebsleistungen) entsprechend der Abrechnung nach den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) der DB Netz AG.

Die Förderbedingungen sind aus der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassenen Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) ersichtlich.

Mit der Förderung wird ein wesentlicher Anreiz zur Sicherung der bestehenden Schienengüterverkehre auf der Schiene sowie Anreize, Güterverkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern, geschaffen.

Zuwendungsempfängerin ist die DB Netz AG als Erstempfängerin, die die Zuwendungen vollständig durch einen anteiligen Abzug von den Netto-Beträgen der Schlussabrechnung der Trassennutzung an die SGV- Zugangsberechtigten als Letztempfänger weiterleitet.

Die DB Netz AG errechnet dabei nach Genehmigung ihrer Trassenentgelte für die jeweilige Netzfahrplanperiode durch die BNetzA den Förderbetrag für jedes Marktsegment im Schienengüterverkehr. Die marktsegmentspezifischen Förderbeträge für die jeweils anstehende Netzfahrplanperiode können unter Downloads heruntergeladen werden.

Das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) ist Bewilligungsbehörde nach der Förderrichtlinie af-TP. Als Bewilligungsbehörde entscheidet das EBA über entsprechende Förderanträge der DB Netz AG. Die Förderbedingungen sind aus der Richtlinie ersichtlich.

Hinweis: Die Förderrichtlinie wurde am 30.05.2023 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30.06.2023) fortgeführt und umfasst nun die Förderung von Betriebsleistungen im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.11 2024.

Ausführungsbestimmungen

Die Ausführungsbestimmungen zur geänderten Richtlinie befinden sich derzeit in Überarbeitung und werden in Kürze veröffentlicht.

Downloads