Thema: Finanzierung
Gleisanschlussförderung
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entscheidet über die Bewilligung von Bundesmitteln nach der Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie).
Auf Grundlage der Gleisanschlussförderrichtlinie gewährt der Bund Unternehmen in privater Rechtsform finanzielle Zuwendungen für den Neubau eines Gleisanschlusses, zur Reaktivierung stillgelegter oder nicht mehr genutzter Gleisanschlüsse und zum Ausbau von bestehenden Gleisanschlüssen. Der Bund beabsichtigt mit diesem Förderprogramm eine zusätzliche Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von der Straße auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass sich die Unternehmen verpflichten, innerhalb des Förderzeitraums ein bestimmtes, zusätzliches Frachtvolumen (Mehrverkehre) mittels Gleisanschluss auf der Schiene zu transportieren. Bei Nichterreichung dieses Frachtvolumens ist der Zuschuss anteilig zurückzuzahlen.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet das EBA nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Informationen zur Antragstellung
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Gleisanschlussförderrichtlinie sowie verschiedene Vordrucke zur Antragstellung und weiterführende aktuelle Informationen.
Für einen erfolgreichen Förderantrag raten wir, das EBA als Bewilligungsbehörde frühzeitig in die Planungen einzubinden und etwaige Anregungen aufzugreifen. Dadurch wird nicht nur sichergestellt, dass die Antragstellung den formalen Vorgaben entspricht. Auch Unklarheiten über die materiellen Voraussetzungen, die die Richtlinie an die Förderfähigkeit eines Vorhabens stellt, werden frühzeitig ausgeräumt. Zudem können Fehler - etwa ein vorzeitiger Baubeginn - schon im Ansatz vermieden werden. Die Planungsbegleitung dient der grundsätzlichen Einschätzung der Förderfähigkeit und einer effektiven Antragstellung, trifft jedoch keine Aussagen hinsichtlich der technischen und rechtlichen Zulässigkeit des geplanten Projektes.
Ihre Fragen richten Sie bitte an: Ref44-GLA@eba.bund.de.
nach oben
Förderrichtlinie Gleisanschluss
nach oben
Vordrucke zur Antragstellung
Für die Antragstellung nach der Gleisanschlussförderrichtlinie vom 21.12.2016 stehen folgende Vordrucke zur Verfügung:
Liste aller Downloads
Titel
|
Kurztext
|
Datum
|
Antragsformular
(PDF, 162KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
|
10.01.2019 |
Erklärung zum Baubeginn
(PDF, 6KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
|
20.01.2015 |
Erklärung zu Insolvenz/ eidesstattlicher Erklärung
(PDF, 6KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
|
20.01.2015 |
Erklärung zur Korruptionsvermeidung (PDF, 6KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
|
20.01.2015 |
Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
(PDF, 115KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
|
10.01.2019 |
Erklärung zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (PDF, 149KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
|
10.01.2019 |
Mitteilung gemäß § 2 Subventionsgesetz (PDF, 30KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Mitteilung gemäß § 2 des Subventionsgesetzes über die subventionserheblichen Tatsachen bei der gemäß Gleisanschlussförderrichtlinie beantragten Förderung
|
10.01.2019 |
Vordruck Verwendungsnachweis (xlsx, 37KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
|
18.09.2017 |
Belegliste zum Verwendungsnachweis (xlsx, 29KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Anlage zum Vordruck Verwendungsnachweis
|
18.09.2017 |
nach oben