Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Finanzierung

Kombinierter Verkehr

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entscheidet über die Bewilligung von Bundesmitteln nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs, soweit es sich um Anlagen des reinen Schiene-Straße-Umschlags handelt.

Auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) gewährt der Bund Unternehmen in privater Rechtsform finanzielle Zuwendungen für den Neu- und den Ausbau, sowie von Ersatzinvestitionen von Umschlaganlagen des KV. Der KV spielt im Bereich des Güterverkehrs eine wichtige Rolle für eine integrierte Verkehrspolitik; er unterstützt das Ziel des Bundes, weitere Anteile des Güterverkehrs auf die Verkehrsträger Schiene und Wasser zu verlagern.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gewährt. Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass die Anlagen öffentlich, d.h. allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich sind.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet das EBA nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Informationen zur Antragstellung

Nachfolgend finden Sie die Förderrichtlinie zum Kombinierten Verkehr sowie verschiedene Vordrucke zur Antragstellung und weiterführende aktuelle Informationen.

Für einen erfolgreichen Förderantrag raten wir, das EBA als Bewilligungsbehörde frühzeitig in die Planungen einzubinden und etwaige Anregungen aufzugreifen. Dadurch wird nicht nur sichergestellt, dass die Antragstellung den formalen Vorgaben entspricht. Auch Unklarheiten über die materiellen Voraussetzungen, die die Richtlinie an die Förderfähigkeit eines Vorhabens stellt, werden frühzeitig ausgeräumt. Zudem können Fehler - etwa ein vorzeitiger Baubeginn - schon im Ansatz vermieden werden. Die Planungsbegleitung dient der grundsätzlichen Einschätzung der Förderfähigkeit und einer effektiven Antragstellung, trifft jedoch keine Aussagen hinsichtlich der technischen und rechtlichen Zulässigkeit des geplanten Projektes.

Ihre Fragen richten Sie bitte an: Ref44-KV@eba.bund.de.

Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr

Vordrucke zur Antragstellung

Für die Antragstellung nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 23.11.2022 stehen folgende Vordrucke zur Verfügung: