Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Lärmschutz

Lärmminderung an Bestandsgüterwagen

Im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf den Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes gewährt der Bund seit dem Fahrplanwechsel 2012 / 13 finanzielle Zuwendungen an Wagenhalter, die ihre vor dem 9.12.2012 zugelassenen Bestandsgüterwagen auf eine zugelassene Lärm mindernde Technik umrüsten und diese umgerüsteten Wagen auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes einsetzen. Bis zum Ablauf der Förderperiode im Jahr 2020 sollen dadurch mindestens 80 Prozent der auf den Schienenwegen des Bundes eingesetzten Güterwagen auf eine lärmmindernde Technik umgerüstet werden. Im Jahr 2020 soll dadurch die Lärmbelastung gemessen an der Situation im Jahr 2008 um die Hälfte vermindert sein.

Die Bundesmittel, die für die Förderung der Umrüstung bis zum Ablauf des Förderzeitraums eingesetzt werden können, belaufen sich insgesamt auf maximal 152 Mio. € und werden aufgrund von entsprechenden Förderanträgen von Wagenhaltern im Sinne von §§ 31 und 32 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder von Wagenhaltern nach entsprechenden ausländischen Rechtsvorschriften, die ihre Wagen auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes einsetzen, aus dem Haushaltstitel des Lärmsanierungsprogramms bewilligt.

Förderrichtlinie laTPS

Das Programm Lärmminderung an Bestandsgüterwagen wird mit der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassenen Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmanhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie laTPS) vom 04.05.2020 verwirklicht.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist Bewilligungsbehörde nach dieser Richtlinie, die eine gleichnamige Vorgängerrichtlinie ablöst. Als Bewilligungsbehörde entscheidet das EBA über entsprechende Förderanträge der Wagenhalter. Die Förderbedingungen sind aus der Förderrichtlinie laTPS ersichtlich.

Downloads

Die Förderrichtlinie laTPS sowie Informationen und Vordrucke zur Förderung von Wagenhaltern können Sie hier herunterladen.

Informationen für ausländische Antragsteller

Ausländische Antragsteller, die Wagen auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes einsetzen, sind zur Antragstellung berechtigt.

Um diesen die Antragstellung zu erleichtern, ist das Regelungswerk in die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Polnisch übersetzt.

Die Dokumente finden Sie zusammengefasst in der nachfolgenden Tabelle.

Hinweis: Die Übersetzungen stellen nicht den aktuellsten Stand dar und werden derzeit mit Blick auf das neue Regelungswerk überarbeitet. Insbesondere sind die neuen Regelungen zum e-Service in den Dokumenten nicht enthalten.