Thema: Finanzierung
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB)
Die DB AG legt dem Bund auf Grundlage der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) jährlich jeweils zum 30. April einen gemeinsamen Bericht der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) über den Zustand der Schienenwege vor, den sog. Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB). Die EIU haben darin nachzuweisen, dass sie im vorangegangenen Kalenderjahr ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, die Schienenwege in einem qualitativ hochwertigen Zustand gem. Definition der LuFV zu erhalten und zu verbessern.
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB) ist das Instrument, mit dem die EIU die Erfüllung der durch den Bund geforderten Qualitätsziele sowie den Nachweis des vereinbarten Mindestersatzinvestitionsvolumens und des Mindestinstandhaltungsbeitrages dokumentieren.
Der IZB enthält u.a. Angaben zur Struktur der Schienenwege und ihrer Entwicklung, zum Bestand der Infrastrukturanlagen sowie zu den Qualitätskennzahlen und weiteren Beurteilungskriterien. Er gibt ebenfalls einen Gesamtüberblick über die Investitions- und Instandhaltungstätigkeiten der EIU, verbunden mit der Differenzierung nach Bundes- und Eigenmitteln sowie weiteren Finanzierungsquellen. Das strategische Konzept zur Netzentwicklung wird in seinen Grundzügen erläutert; zudem werden das Investitionskonzept und die Instandhaltungsstrategie der EIU schlüssig und nachvollziehbar dargestellt.
Zum IZB gehört außerdem das Infrastrukturkataster (ISK), das einen Überblick über den Bestand der wesentlichen Anlagen der EIU mit ihren wesentlichen Ausstattungsmerkmalen zum 30.11. des Berichtsjahres gibt.
Der IZB schafft dadurch Transparenz über den Zustand und die Entwicklung der Schienenwege.
Das Eisenbahn-Bundesamt prüft in seiner Funktion als Aussichtsbehörde den IZB der DB AG und informiert das BMVI über die Ergebnisse.
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IZB und IZB-Prüfberichte
An dieser Stelle werden die IZB der DB AG (außer dem ISK) sowie die Prüfberichte des Bundes zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2009 bis 2014 handelt es sich bei den IZB der DB AG um Internetversionen, die gegenüber der jeweiligen Vollversion um einzelne Detailaussagen reduziert sind, die aus Sicht der DB AG Betriebs- / Geschäftsgeheimnisse darstellen und daher schützenswert sind. Die Prüfberichte des Bundes beziehen sich dagegen jeweils auf die Vollversion des IZB. Aus diesem Grund ist eine vollständige Übereinstimmung zwischen IZB und Prüfbericht des Bundes für die genannten Jahre nicht herstellbar. Ab dem Jahr 2015 handelt es sich bei den hier bereitgestellten IZB jeweils um die Vollversion ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (gem. LuFV-II-Vertrag, ab 2020 gem. LuFV-III-Vertrag). IZB und Prüfberichte des Bundes sind daher ab 2015 kompatibel.
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Berichterstattung Qualitätskennzahl Gleislage
Auf Grundlage des §13.4 der LuFV II haben sich Bund und DB AG auf die Berechnung einer Qkz „Gleislage“ verständigt, die aus den regelmäßig durchgeführten Gleismessfahrten resultiert. Die Erhebung der Qualitätskennzahl „Gleislage“ erfolgt gemäß der entsprechenden Vereinbarung ab dem Jahr 2016.
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Sonderberichte
Neben dem jährlichen Infrastrukturzustandsbericht (IZB) ist vom BMDV alle zwei Jahre (erstmals am 31.Dezember 2021) ein aussagekräftiger Bericht vorzulegen, der das Erreichen oder Nicht-Erreichen der Qkz-Zielwerte der LuFV III vertieft untersucht und daraus Handlungsempfehlungen ableitet (Sonderbericht Qualitätskennzahlen). Der Bericht soll ferner aufzeigen, ob und wenn ja wie die Qkz weiter präzisiert bzw. fortentwickelt werden sollen. Im Speziellen ist in diesem Bericht auch auf den Abbau des Investitionsrückstaus einzugehen.
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