Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Finanzierung

Qualitätskennzahlen der LuFV

Überblick über sanktionsbewehrte Qualitätskennzahlen

Im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) haben sich die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) verpflichtet, die Schienenwege in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu erhalten und zu verbessern. Dieser Zustand wird ausschließlich anhand von Qualitätskennzahlen (Qkz) beurteilt, für die für jedes Jahr der Laufzeit Zielstellungen vereinbart worden sind. Soweit sanktionsbewehrte Qualitätskennzahlen betroffen sind, ist der Bund berechtigt, seinen jährlichen Infrastrukturbeitrag ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn die EIU die vertraglich vereinbarten Ziele verfehlen. Daneben existieren auch nicht sanktionsbewehrte Qkz, z. B. die Gleislage, die Netzverfügbarkeit, der Substanzwert oder die Gesamtzustandsnoten für Brücken und Tunnel.

A) DB Netz AG

I. Theoretischer Fahrzeitverlust (ThFzv)

Das Befahren eines Streckenabschnitts mit einem Infrastrukturmangel führt zu einer längeren Fahrzeit gegenüber dem Zustand ohne Infrastrukturmangel. Diese Verlängerung der Fahrzeit wird als „Fahrzeitverlust“ bezeichnet. Für die Berechnung dieser Qkz wird ausschließlich der Fahrzeitverlust durch das Befahren des Infrastrukturmangels zugrunde gelegt, nicht aber Verzögerungen aus Abbremsen und Beschleunigen – daher spricht man vom „theoretischen“ Fahrzeitverlust. Berücksichtigt werden Infrastrukturmängel, die länger als 100 Tage bestehen – unabhängig davon, ob sie in den Fahrplan aufgenommen worden sind oder nicht. Für die Berechnung des ThFzv werden Strecken bzw. Streckenabschnitte mit sehr geringer Belastung nicht berücksichtigt. Hierfür wurde eine verbindliche Streckenausschlussliste vereinbart, die während der Laufzeit der LuFV III auf Ihre Aktualität überprüft und ggf. angepasst wird.

II. Anzahl der Infrastrukturmängel (Anz-I)

In dieser Qkz wird die Anzahl der Infrastrukturmängel erfasst, unabhängig davon, ob sie im Jahresfahrplan enthalten sind oder nicht. Berücksichtigt werden Infrastrukturmängel, die mehr als 100 Tage bestehen.

III. Zustandskategorie voll- und teilerneuerte Brücken (ZuB)

Innerhalb von zehn Jahren sollen mindestens 1.200 Eisenbahnüberführungen (EÜ) voll- oder teilerneuert werden. Zusätzlich sind Zustandsverbesserungen an mindestens 300 EÜ durch große Instandhaltungsmaßnahmen aus Eigenmitteln der DB Netz nachzuweisen. Eine Anrechenbarkeit auf die Qkz ZuB ist nur dann zulässig, wenn sich durch eine Voll- und Teilerneuerung oder Instandhaltung der Zustand der jeweiligen EÜ um mindestens eine Zustandskategorie verbessert. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die DB Netz während der Laufzeit der Vereinbarung 500 EÜ für eine Vollerneuerung anplanen muss.

B) DB Station&Service AG

I. Bewertung der Anlagenqualität (BAQ)

Für die Bewertung der Anlagenqualität erhalten aktiv genutzte Verkehrsstationen mit ihren Anlagen (z.B. Bahnsteige, Überdachungen, Zuwegungen, Empfangsgebäude) eine Zustandsnote. Aus den nach Reisendenzahlen gewichteten Einzelbewertungen der Stationen wird ein Gesamtergebnis für alle Stationen ermittelt.

II. Funktionalität Bahnsteige und "weitreichende Barrierefreiheit" (FB--B)

Die Qkz berücksichtigt den Ausstattungsgrad der Bahnsteige. Jeder Bahnsteig erhält eine Punktebewertung nach den Kriterien „Weitreichende Barrierefreiheit“, Bahnsteighöhe und Ausstattung mit angemessenem Wetterschutz. Auch hier wird aus den nach Reisendenzahlen gewichteten Einzelbewertungen der Stationen ein Gesamtergebnis für alle Verkehrsstationen ermittelt.

C) DB Energie GmbH

Versorgungssicherheit Bahnenergie

Diese Qkz bewertet die Versorgungssicherheit der Bahnenergie im Verantwortungsbereich der DB Energie GmbH.