Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Finanzierung

TSI Lärm+

Der Bund gewährt Wagenhaltern unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für den Ersatz lauter Güterwagen durch Neuwagenbeschaffung oder durch Umbau vorhandener Güterwagen.

Im Falle einer Neuwagenbeschaffung muss das Vorbeifahrgeräusch um mindestens 5 dB (A), im Falle eines Umbaus um mindestens 3 dB (A) unter dem Grenzwert der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung der TSI Lärm liegen. Die geförderten Fahrzeuge müssen innerhalb der ersten acht Jahre nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte der Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.

Mit dem Förderprogramm verwirklicht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Förderrichtlinie zur Förderung der Beschaffung neuer Güterwagen oder des Umbaus von Bestandsgüterwagen, die den Grenzwert für das Vorbeifahrgeräusch der TSI Fahrzeuge – Lärm unterschreiten (Förderrichtlinie „TSI Lärm+“) vom 6. Juli 2017.

Das Förderprogramm soll ergänzend zu zahlreichen anderen Maßnahmen dazu beitragen, dass das Ziel der Bundesregierung, den vom Schienenverkehr ausgehenden Lärm gegenüber dem Stand von 2008 zu halbieren, schon vor dem Jahr 2020 erreicht wird. Mit dem Förderprogramm wird für Wagenhalter ein finanzieller Anreiz gesetzt, Güterwagen zu beschaffen, deren Schallimmission noch unter den nach TSI Lärm zulässigen Werten liegen.

Das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) ist Bewilligungsbehörde nach der Förderrichtlinie TSI Lärm+. Als Bewilligungsbehörde entscheidet das EBA über entsprechende Förderanträge der Wagenhalter. Die Förderbedingungen sind aus der Richtlinie ersichtlich. Wagenhalter sind Teilnehmer am Eisenbahnverkehr im Sinne der §§ 31, 32 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).

Ausführungsbestimmungen

Das EBA hat Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie erlassen, die die Einzelheiten der Antrags- und Verwendungsprüfung behandeln.

Downloads

Die Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie nebst Anlagen (insbesondere Antragsformular) können Sie hier herunterladen.

Informationen für ausländische Antragsteller

Ausländische Wagenhalter sind zur Antragstellung berechtigt. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, ist die Förderrichtlinie in Englisch übersetzt.