Thema: Finanzierung
TSI Lärm+
Der Bund gewährt Wagenhaltern unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für den Ersatz lauter Güterwagen durch Neuwagenbeschaffung oder durch Umbau vorhandener Güterwagen.
Im Falle einer Neuwagenbeschaffung muss das Vorbeifahrgeräusch um mindestens 5 dB (A), im Falle eines Umbaus um mindestens 3 dB (A) unter dem Grenzwert der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung der TSI Lärm liegen. Die geförderten Fahrzeuge müssen innerhalb der ersten acht Jahre nach Inbetriebnahme mindestens die Hälfte der Laufleistung auf Schienenwegen in Deutschland erbringen.
Mit dem Förderprogramm verwirklicht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Förderrichtlinie zur Förderung der Beschaffung neuer Güterwagen oder des Umbaus von Bestandsgüterwagen, die den Grenzwert für das Vorbeifahrgeräusch der TSI Fahrzeuge – Lärm unterschreiten (Förderrichtlinie „TSI Lärm+“) vom 6. Juli 2017.
Das Förderprogramm soll ergänzend zu zahlreichen anderen Maßnahmen dazu beitragen, dass das Ziel der Bundesregierung, den vom Schienenverkehr ausgehenden Lärm gegenüber dem Stand von 2008 zu halbieren, schon vor dem Jahr 2020 erreicht wird. Mit dem Förderprogramm wird für Wagenhalter ein finanzieller Anreiz gesetzt, Güterwagen zu beschaffen, deren Schallimmission noch unter den nach TSI Lärm zulässigen Werten liegen.
Das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) ist Bewilligungsbehörde nach der Förderrichtlinie TSI Lärm+. Als Bewilligungsbehörde entscheidet das EBA über entsprechende Förderanträge der Wagenhalter. Die Förderbedingungen sind aus der Richtlinie ersichtlich. Wagenhalter sind Teilnehmer am Eisenbahnverkehr im Sinne der §§ 31, 32 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).
Ausführungsbestimmungen
Das EBA hat Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie erlassen, die die Einzelheiten der Antrags- und Verwendungsprüfung behandeln.
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Downloads
Die Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie nebst Anlagen (insbesondere Antragsformular) können Sie hier herunterladen.
Liste aller Downloads
Titel
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Kurztext
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Datum
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Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie TSI Lärm+ (PDF, 282KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Ausführungsbestimmungen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Förderrichtlinie TSI Lärm+ vom 6. Juli 2017
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13.04.2018 |
Anlage 1: Förderrichtlinie TSI Lärm+ (PDF, 74KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Förderung der Beschaffung neuer Güterwagen oder des Umbaus von Bestandsgüterwagen, die den Grenzwert für das Vorbeifahrgeräusch der TSI Fahrzeuge - Lärm unterschreiten (Förderrichtlinie „TSI Lärm+“) vom 6. Juli 2017
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06.07.2017 |
Anlage 2: Antragsformular (doc, 60KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Antrag auf Erlass eines Bewilligungsvorbescheids zur Neubeschaffung/ Umbau im Rahmen der BMVI-Förderrichtlinie TSI Lärm+
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20.05.2020 |
Anlage 2.1: Anlage 1 zum Antrag
(xlsx, 11KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Angabe der Güterwagen, die im Falle von Neubeschaffung außer Betrieb gesetzt werden
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06.07.2017 |
Anlage 2.2: Anlage 2 zum Antrag
(xlsx, 11KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Angabe der Güterwagen, die umgebaut werden sollen
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06.07.2017 |
Anlage 3: Mitteilung gemäß § 2 des Subventionsgesetzes (PDF, 157KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Mitteilung gemäß § 2 des Subventionsgesetzes über die subventionserheblichen Tatsachen bei der gemäß Förderrichtlinie „TSI-Lärm+“ beantragten Förderung der Ersetzung lauter Güterwagen durch Neubeschaffung besonders leiser Güterwagen oder des entsprechenden Umbaus lauter Bestandsgüterwagen
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06.07.2017 |
Anlage 4: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF, 138KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungs-bescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
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13.06.2019 |
Anlage 5: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P-Kosten) (PDF, 45KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Die ANBest-P-Kosten enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
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13.06.2019 |
Anlage 6: Hinweisblatt (PDF, 146KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Hinweisblatt zum Förderprogramm „TSI-Lärm+“
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01.08.2017 |
Anlage 7: Selbstschuldnerische Bürgschaft (Muster) (doc, 29KB, Datei ist nicht barrierefrei) |
Selbstschuldnerische Bürgschaft (Muster)
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13.04.2018 |
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Informationen für ausländische Antragsteller
Ausländische Wagenhalter sind zur Antragstellung berechtigt. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, ist die Förderrichtlinie in Englisch übersetzt.
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