Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Finanzierung

Zukunft Schienengüterverkehr

Gemeinsam mit Branchenvertretern hat der Bund den Masterplan Schienengüterverkehr mit dem Ziel entwickelt, die Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs auf der Schiene nachhaltig zu stärken.

Ein wichtiger Bestandteil ist dabei das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen“. Im Rahmen dessen trat im Mai 2020 eine Förderrichtlinie mit einer Fördersumme von zunächst 30 Mio. € für das Jahr 2020 in Kraft. Diese zielt darauf ab, durch die Entwicklung und zeitnahe Markteinführung innovativer Technologien den Güterverkehr auf der Schiene zu stärken und den Marktanteil der Schiene am Güterverkehr in Deutschland zu steigern. Die Förderperiode endet am 31.12.2024.

Anfang März 2023 verkündete das BMDV eine Änderung der Förderrichtlinie, mittels derer eine Kontinuität der Förderung über das zunächst festgelegte Ende der Förderperiode zum 31.12.2024 hinaus sichergestellt wird. Durch die Änderung werden maximale Laufzeiten für die Förderdauer von Vorhaben von bis zu 50 Monaten gewährleistet. Damit können neue Projekte bis zum Ende des Jahres 2024 gestartet werden.

Der Bund gewährt Zuwendungen für die Erprobung und Markteinführung innovativer Technologien. Gefördert wird ein breites Spektrum sektorspezifischer Innovationen in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik. Die Förderung fasst dabei verschiedene Entwicklungsstadien - von der Erprobung innovativer Technologien bis zur Markteinführung - in zwei Förderlinien zusammen.

Bewilligungsbehörde für die Förderrichtlinie Z-SGV, und somit zuständig für die Antrags- und Verwendungsprüfung, ist das Eisenbahn-Bundesamt. Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Hierbei wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht. Bei positiver Begutachtung wird der Antragsteller zur formalen Antragstellung aufgefordert.

Informationen und Formulare und zur Antragstellung

Kontakt

Weitere Informationen

Diese und alle weiteren Informationen finden Sie unter www.z-sgv.de.