Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Gefahrgut

Weiterbeförderungsgenehmigungen nach 1.4.2.2.4 RID

Stellt der Beförderer unterwegs einen Verstoß fest, der die Sicherheit der Beförderung beeinträchtigen könnte, so ist gemäß 1.4.2.2.4 RID die Sendung unter Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte möglichst rasch anzuhalten. Die Beförderung darf erst fortgesetzt werden, wenn alle Vorschriften des RID erfüllt sind (=RID-konformer Zustand). Sofern dies nicht möglich ist, kann die zuständige Behörde für den verbleibenden Teil der Beförderung eine Genehmigung zur Fortsetzung erteilen.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die Eisenbahnen des Bundes zuständig, in den anderen Fällen sind das die Landesbehörden. Wenn die Weiterbeförderung die Nutzung einer ausländischen Infrastruktur einschließt, so liegt die Zuständigkeit für diesen Abschnitt bei der Behörde des jeweiligen Staates.

Die Bearbeitung der Weiterbeförderungsgenehmigung erfolgt zu den üblichen Bürozeiten, stellt eine Amtshandlung im Sinne des §12 GGBefG dar und begründet eine Kostenpflicht.

Ein Bereitschaftsdienst wird nicht vorgehalten.

Weitere Auskünfte und Genehmigungen erteilen abhängig vom Ausgangsort der Weiterbeförderung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gefahrgutüberwachung (Sachbereich 4) an den Außenstellen. Eine Übersicht über die für Ihre Region zuständige Außenstelle finden Sie hier.

Folgende Angaben werden für die Erteilung einer Genehmigung zur Fortsetzung einer Beförderung gemäß 1.4.2.2.4 RID benötigt:

Allgemeine, grundsätzliche Angaben

  • Antragsteller (Anschrift)
  • Befördertes Ladegut (Spalten (1), (2), (4) und (5) der Tab. A in Kap. 3.2 des RID)
  • Art des Transportobjektes (wie Kesselwagen, Tankcontainer)
  • Ladezustand (beladen oder leer, ungereinigt)
  • Wagen-/Container- bzw. Identifizierungsnummer
  • Standort des Transportobjektes
  • Vorschrift des RID gegen die verstoßen wird (Ziffern des Teils, Kapitels, Abschnitts, usw.)
  • Beschreibung des Verstoßes - Welche Maßnahmen werden für die Weiterbeförderung als ausreichende Ersatzsicherheit angesehen/vorgeschlagen?
  • Absender der Sendung
  • Versandort
  • Empfänger der Sendung
  • Bestimmungsort
  • Vorgesehener Laufweg im Bereich der Eisenbahnen des Bundes einschl. des Übergabestelle
  • Ansprechpartner für Rückfragen
  • Anlagen: Frachtbrief

Besondere Angaben bei Mängeln an Tanks oder Gefäßen

  • Betreiber/Eigentümer des Transportobjektes
  • Zulassungsnummer
  • Tankcodierung/-art, Gefäßcodierung

Weitere Angaben, die für die Erteilung einer Genehmigung wesentlich sein können.
Besondere Angaben bei bestimmten Kategorien festgestellter Verstöße:

- Kategorie Überladung/Überfüllung
Angaben zu: Beförderte/eingefüllte Menge gemäß Frachtbrief (in kg/ltr) Festgestellter Füllungsgrad nach RID Ergebnis einer Kontrollverwiegung/-messung

- Kategorie Ausrüstungsteile (Verschlusseinrichtungen)
Angaben zu: Betroffene Absperreinrichtungen/Bereiche Bauart des Ausrüstungsteils (Hersteller/Typ) Welche Leckrate besteht (z. B. Tropfen pro Min.)?

- Kategorie Transportgefäß/Tank
Angaben zu: Genaue Beschreibung der Beschädigung (Art und Lage); Anlage: Foto

- Kategorie Prüffrist abgelaufen
Angaben zu: Vorlage der aktuellen Prüfbescheinigung