Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Gefahrgut

Gefahrgutkontrollen radioaktiver Stoffe

Transporte radioaktiver Stoffe werden von speziell geschulten und mit entsprechenden Messgeräten ausgestatteten Mitarbeitern besonders engmaschig überwacht. Dabei kontrollieren die Ingenieure und Naturwissenschaftler des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) etwa die Hälfte aller Transporte. Die eingesetzten Mitarbeiter verfügen über speziell ausgestattete Dienstkraftfahrzeuge mit Messgeräten zur Ermittlung von Dosisleistung und Kontamination.

Im Gegensatz zum Gefahrgut der übrigen Klassen müssen alle Transporte, die der Klasse 7 (radioaktiv) zuzuordnen sind, an das EBA gemeldet werden. Diese Informationen können wir aus Sicherheitsgründen der Öffentlichkeit auch auf Anfrage nicht zur Verfügung stellen.

Besonders intensiv ist die Kontrolle, wenn hochradioaktive Stoffe befördert werden. Hierbei begleitet das EBA die Transporte fachlich bereits im Ausland. Die Spezialisten überzeugen sich vor Ort gemeinsam mit den ausländischen Kollegen über die korrekte Handhabung des Versandgutes und die Einhaltung aller gesetzlichen Grenzwerte und übrigen Gefahrgutvorschriften.

Zahlen und Hintergründe zu den Gefahrgutkontrollen des Eisenbahn-Bundesamtes können Sie den Jahresberichten und Sicherheitsberichten des Eisenbahn-Bundesamtes entnehmen.

Kontakt:

Für Unternehmen und Behörden stehen bei Fragen zu den Themen Gefahrgut und Atomrecht unter der Rufnummer +49 228 9826-350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes 335 während der üblichen Bürozeiten zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rufbereitschaft der Atomrechtlichen Aufsicht des EBA derzeit nicht ausgeübt wird. Bitte ersetzen Sie die Mobilfunknummer der Rufbereitschaft (0171 xxx xx18) durch die Rufnummer +49 228 9826-350.

Bürgeranfragen können Sie über poststelle@eba.bund.de an uns richten. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Vertreter der Presse wenden sich bitte an die Pressestelle des Eisenbahn-Bundesamtes unter +49 228 9826-186 oder presse@eba.bund.de.