Eisenbahn-Bundesamt

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Thema: Gefahrgut

Überwachung

Die Beförderung gefährlicher Güter wird nach § 9 I des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) durch die zuständigen Behörden überwacht. Im Bereich der Eisenbahnen des Bundes wurde durch § 15 I Nr. 3 GGVSEB die Zuständigkeit für die Gefahrgutüberwachung nach Abschnitt 1.8.1 RID auf das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übertragen. Des Weiteren ist das EBA nach § 15 I Nr. 14 GGVSEB dafür zuständig, im Bereich der Eisenbahnen des Bundes Ordnungswidrigkeiten nach Gefahrgutrecht zu verfolgen. Das EBA führt Objektkontrollen vor Ort, Organisationskontrollen auch in den Unternehmen der verladenden Wirtschaft durch und übernimmt im Nachgang von Ereignissen mit Gefahrgut weiterführende Ermittlungen.